Telekom: Upgrade Anytime für das iPhone 4 ab dem 01. Juli

| 16:26 Uhr | 5 Kommentare

t-mobile3Als sich die Deutsche Telekom erstmalig in der vergangenen Woche zu den Tarifen und Endgerätepreisen für das iPhone 4 äußerte, hieß es zunächst die Upgrade Anytime Option würde Kunden ab dem heutigen 24. Juni angeboten. Doch versuchte man im Laufe des Tages seinen Complete Vertrag per „Upgrade Anytime“ Option an der Hotline zu verlängern, scheiterte dies, da diese Option augenscheinlich noch nicht vorgesehen war. Vor ungefähr einer Stunde meldete sich T-Mobile (Partnerlink) per Twitter und verkündete „iPhone 4 Upgrade für Bestandskunden ab 1.7.: Vorzeitige Vertragsverlängerung erstmalig nach 12 Monaten möglich. 25 €/Restmonat Ablöse“.

Kunden, deren Vertrag also eine Restlaufzeit zwischen 12 Monaten und 6 Monaten besitzt, können ab dem 01. Juli mittels Ablösezahlung ihren Vertrag vorzeitig verlängern. Bei einer Restlaufzeit von 12 Monaten fallen so maximal 300 Euro zzgl. des Engerätepreises des iPhone 4 an. Mit dieser Option kann man sich aus seinem bestehenden Vertrag freikaufen. Die 24-monatige Laufzeit beginnt von vorne.

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Telekom Kunden, deren Vertrag nur noch weniger als 6 Monate läuft, können ab dem heutigen Tag online zu einer Vertragsverlängerung (VVL) votieren. Zuvor war es nötig, das diese Kunden einen T-Punkt aufsuchten. Kunden, deren Complete Vertrag noch länger als 18 Monate läuft, können ihren Vertrag bei T-Mobile noch nicht verlängern. Für diese Kunden bliebe nur der Weg über einen iPhone 4 Neuvertrag (das Gerät besitzt lediglich einen Netlock, T-Mobile Karten sind somit funktionsfähig), oder über das europäische Ausland. In Frankreich und Großbritannien wird das iPhone 4 ohne Vertrag und ohne Simlock verkauft.

Kategorie: iPhone

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5 Kommentare

  • Zeitreisender

    > ab dem heutigen 24. Juli

    Time Machine?

    24. Jun 2010 | 16:51 Uhr | Kommentieren
  • Marcel

    Die Twittermeldung „ab 1.6.“ klingt auch seltsam 🙂

    24. Jun 2010 | 17:45 Uhr | Kommentieren
  • Macerkopf

    Danke. Habe es geändert. Da spinnte wohl die Time Machine.

    24. Jun 2010 | 18:12 Uhr | Kommentieren
  • Susanne

    Ich frag mich, warum die das „anytime“ nennen, wenn es nur mit einer maximalen Restlaufzeit von 12 Monaten geht… erst die Leute heiss machen und dann gehts doch nicht. Super :/

    25. Jun 2010 | 10:52 Uhr | Kommentieren
  • S. Nieland

    Bedeutet Restlaufzeit denn wirklich Restlaufzeit, also 12 Monate bis zum Vertragsende oder ist der Termin für die vorzeitige Vertragsverlängerung gemeint?

    Bei einem Vertrag vom 02.01.2009 also a) ab dem 02.01.2010 oder b) schon ab dem 02.06.2009, da VVL ab 18 Monate (02.06.2010)

    25. Jun 2010 | 11:27 Uhr | Kommentieren

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