Einstweilige Verfügung gegen Samsung (Galaxy Tab 10.1) größtenteils aufgehoben, HTC verklagt Apple

| 17:22 Uhr | 0 Kommentare

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Nicht nur der iPhone-Hersteller Apple scheint dieser Tage in zahlreichen Patenechtsklagen verstrickt zu sein, es hat den Anschein, dass nahezu jeder Smartphone-Hersteller irgendwie vor Gericht steht um sich gegen seine Mitbewerber zu behaupten. Im Fall Samsung vs. Apple gibt es nun eine neue Entwicklung, denn die einstweilige Verfügung des Landgericht Düsseldorf, wonach Samsung den Verkauf des Galaxy Tab 10.1 in der EU stoppen musste, wurde größtenteils aufgehoben. Lediglich bei uns in Deutschland hat die einstweilige Verfügung weiterhin bestand. Blicken wir ein ein paar Tage zurück. Vor exakt einer Woche erwirkte Apple vor dem Düsseldorfer Landgericht den Verkaufsstopp des Samsung Galaxy Tab 10.1. Lediglich die Niederlande waren von dieser Regelung ausgenommen.

Wie die Tagesschau berichtet wurde die unter dem Aktenzeichen 14c O 192/11 erwirkte Verfügung gegen Samsung nun massiv eingeschränkt. Wie das Gericht heute erklärte, gelte das Vertriebsverbot für die Muttergesellschaft Samsung Korea nur noch in Deutschland. Ein Gerichtssprecher begründete den Schritt zurück damit, dass man sich nicht mehr sicher sei, ob das Düsseldorfer Landgericht die einstweilige Verfügung europaweit aussprechen durfte. Am 25. August gibt es eine mündliche Anhörung, bei der Samsung die eigene Position darstellen kann. Apple wirft Samsung vor, dass iPad optisch zu kopieren und sich den guten Ruf des iPad als Kultobjekt zu nutze zu machen.

Eine weitere Baustelle tut sich am heutigen Tag für Apple in den USA auf. HTC verklagt Apple und wirft dem Hersteller vor, drei Patente zu verletzen. Es geht unter anderem um Patente bei Kommunikationstechnologien. Erst vor einem Monat wurde bekannt, dass HTC gegen zwei Apple Patente verstößt. Apple forderte die internationale Handelskommission (ITC) auf, den Import von HTC Smartphones zu stoppen.

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