Motorola vs. Apple: Landgericht Mannheim verbietet iPhone-Vertrieb in Deutschland

| 11:53 Uhr | 30 Kommentare

Florian Mueller von FOSS Patents kann sich dieser Tage nicht über zu wenig Arbeit beschweren. Der Patent-Experte begleitet bereits seit Wochen und Monaten die verschiedenen Patenrechtsstreitigkeiten zwischen Apple, Samsung, Motorola und weiteren Unternehmen und füttert uns regelmäßig mit neuem Input. Erst heute morgen haben wir ihm das kleine Update zu den Streitigkeiten zwischen Apple und Samsung zu verdanken.

apple_vs_motorola
Nun geht es allerdings um eine andere Apple Baustelle: Apple vs. Motorola. Der Experte schreibt: „Apple habe in den letzten Wochen zahlreiche Patentrechtsstreitigkeiten gegen Samsung (u.a. in Deutschland, den Niederlanden und Australien) gewonnen, nun müsse das Unternehmen aus Cupertino allerdings auch eine kleine Niederlage hinnehmen.“ Welche Auswirkungen diese haben wird, wird sich vermutlich erst in den nächsten Tagen zeigen.

FOSS Patents wurde ein aktuelles Urteil des Landgerichts Mannheim zugespielt, in dem ein Richter Apple untersagt, Mobiltelefone in Deutschland zu verkaufen. Motorola hatte vor dem Landgericht Mannheim eine entsprechende Klage eingereicht, die den Verstoß zweier Motorola Patente für drahtlose Kommunikation beinhaltete. Bei diesem Richterspruch handelt es sich um ein Versäumnisurteil, da Apple auf die Klage seitens Motorola nicht rechtzeitig reagiert hatte. So heißt es unter anderem in dem Urteil:

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mobile Geräte anzubieten und/oder zu liefern, die… […] Für jede Zuwiderhandlung gegen das Gebot gemäß Ziff. A.I.1.a) wird der Beklagten Ordnungsgeld bis Euro 250.000 […] angedroht, wobei die Ordnungshaft an den gesetzlichen Vertreter der Beklagten zu vollziehen ist.

Direkte Auswirkungen dürfte das Urteil zunächst nicht auf den iPhone-Vertrieb in Deutschland haben, da als Beklagte die Apple Inc. in den USA genannt wird. Hierzulande werden die Apple Smartphones allerdings über die Apple GmbH Deutschland vertrieben.

Apple äußerte sich wie folgt „This is a procedural issue and has nothing to do with the merits of the case. It does not affect our ability to do business or sell products in Germany at this time.“ oder sinngemäß zu deutsch „Dies ist eine prozesstechnische Angelegenheit, die nichts mit der Entscheidung in der eigentlichen Angelegenheit zu tun hat. Es beeinträchtigt derzeit nicht die Möglichkeit in Deutschland zu operieren und Geräte zu verkaufen.„.

Fraglich ist, warum es Apple versäumt hat, auf die Klage rechtzeitig zu reagieren, eine bewusste Entscheidung war es ganz gewiss. Pikant ist auch die Betonung seitens Apple „derzeit“. Zwar hat das Gericht noch nicht in der eigentlichen Sache geurteilt, doch Apple scheint sich darüber bewusst, wie die Angelegenheit im schlimmsten Fall ausgehen könnte. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in den nächsten Tagen weiter entwickelt.

Kategorie: iPhone

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30 Kommentare

  • Elv

    Wenn es ein FRAND Patent ist, dann hat sich Motorola aber ein heftiges Eigentor geschossen!

    05. Nov 2011 | 12:26 Uhr | Kommentieren
  • hans

    nneeein die duerfen das nich verbieten O_O

    05. Nov 2011 | 12:54 Uhr | Kommentieren
  • Grapevine

    Über „zuwenig“ Arbeit beschweren muss es heissen.

    05. Nov 2011 | 12:55 Uhr | Kommentieren
  • mr.-antimagnetic

    “ wird verurteilt, es zu unterlassen..“
    wenn so ein Urteil keine Auswirkungen hat was
    macht es dann für einen Sinn ?

    05. Nov 2011 | 13:28 Uhr | Kommentieren
  • wesjanson2010

    Ohhhhhhhhhh!

    Das wär ja geil wenn die sämtliche I-Phones nicht mehr in Deutschland verkaufen dürfen, dann dürfen sich diese Apple Freaks ihren Kram teuer im Ausland kaufen, da sind ja echt hohe Versandgebühren, also ich glaub ich hab mal 60 Euro bei amazon.com bezahlt.

    Da freue ich mich natürlich als treuer Samsung Nutzer des S II

    05. Nov 2011 | 15:06 Uhr | Kommentieren
  • Julian

    Teuer Einkauf im Ausland? Ich könnte mir das iPhone in den USA bestellen und nach Hause liefern lassen und es wäre samt Steuern und Versand und Zoll und so günstiger als das iPhone hier zulande!
    Das es natürlich unpraktisch ist will ich natürlich nicht bestreiten!
    Aber da ja die Apple Inc angewiesen wurde es zu unterlassen ist es ja eh wurst – Siehe Artikel!

    05. Nov 2011 | 15:27 Uhr | Kommentieren
  • Mac-Boy 24

    1. hast du den Artikel überhaupt bis zu Ende gelesen?
    2. Warum hast du hier einen Account? (Wahrscheinlich nur um das geschrieben zu haben)
    3. Wenn du noch nicht mal iPhone richtig schreiben kannst hast du richtig versch*ssen und kannst mich mal gern haben
    🙂

    05. Nov 2011 | 16:12 Uhr | Kommentieren
  • Fu Man Shu

    Bei den ganzen Klagen seitens Apple kann man schonmal die eine oder andere vergessen. Naja vielleicht wird’s langsam mal gerecht. Apple ist schließlich nicht alles.

    05. Nov 2011 | 16:27 Uhr | Kommentieren
  • mr.-antimagnetic

    von Bedeutung dürfte auch der Zusatz „und/oder
    zu liefern“ sein , wenn Apple Inc. nix rübermachen
    darf dann ist bald alles weg. Bloss seltsam
    das bis jetzt niemand sonst darüber berichtet..

    05. Nov 2011 | 17:13 Uhr | Kommentieren
  • Chris

    Wenn ich ein Produkt in Deutschland verkaufe… mein Bruder das gleiche Produkt in den USA…

    Nun untersagt MIR ein US Gericht, dass ICH in den USA nichts verkaufen darf…

    was juckts mich, solange mein Bruder es weiter darf?

    So kann man sich das vorstellen, denke ich. Die Anwälte, die darauf antworten müssten, arbeiten auch nur für teuer Geld.

    05. Nov 2011 | 19:15 Uhr | Kommentieren
  • kalle

    @ wesjanson2010

    alter wenn du apple bzw. deren produkte nicht ab kannst, was suchst du spinner dann auf dieser internetseite…

    05. Nov 2011 | 20:22 Uhr | Kommentieren
  • mr.-antimagnetic

    Wieder einer der den Artikel nicht gelesen
    und verstanden hat

    05. Nov 2011 | 20:53 Uhr | Kommentieren
  • Dave

    Aha…Apple Inc. (aus den USA) darf in Deutschland keine iPhone mehr vertreiben…Apple GmbH Deutschland aber schon?

    Das ist ja ein lustiges Urteil! 😀

    05. Nov 2011 | 22:13 Uhr | Kommentieren
  • Dave

    [quote name=“wesjanson2010″]Ohhhhhhhhhh!

    Das wär ja geil wenn die sämtliche I-Phones nicht mehr in Deutschland verkaufen dürfen, dann dürfen sich diese Apple Freaks ihren Kram teuer im Ausland kaufen, da sind ja echt hohe Versandgebühren, also ich glaub ich hab mal 60 Euro bei amazon.com bezahlt.

    Da freue ich mich natürlich als treuer Samsung Nutzer des S II[/quote]

    Umgerechnet 529 Euro für das iPhone 4S 16GB + deine obengenannten 60 Euro Versand ergeben 589 Euro…immernoch 40 Euro günstiger als wenn du es in Deutschland kaufst WAS DU AUCH WEITER KANNST UND IMMER KÖNNEN WIRST.

    Also halt’s Mail und verpiss dich zurück in deine GALAXY!

    05. Nov 2011 | 22:15 Uhr | Kommentieren
  • Iphone

    Ist ja goldig wie sich die Iphone-/Appelmenschen jetzt so darüber aufregen und so verdammt unfreundlich / beleidigent werden… Das spiegelt jetzt mal wieder alle Apfeluser wieder… Für die gibts kein links und kein rechts. Und wehe man sagt mal etwas gegen Appel. Ist doch echt lächerlich….

    05. Nov 2011 | 23:17 Uhr | Kommentieren
  • Dennis1988

    Auf Bild.de steht das Apple.de sofort von dem Urteil betroffen ist, da es sich hier nur um eine Weiterleitung von Apple.com handelt. Ich hab vor 2 Wochen mein iPhone 4S bestellt, das soll eigentlich nächste Woche kommen. Ich hoffe das bleibt auch dabei…

    05. Nov 2011 | 23:43 Uhr | Kommentieren
  • Detlef

    da steht viel

    06. Nov 2011 | 10:01 Uhr | Kommentieren
  • Eric1975

    Tja was soll man sagen dann Schau dir mal dein Plagiat (Galaxy )mit Android genauer an was da alles geklaut ist hier geht es um Antennen Signale wie auch schon mit Samsung
    Interessant wird sein wie der Patentgewinn von Apple in der Vorwoche zum „slide to unlook“ genutzt wird hoffentlich verbieten sie allen anderen Herstellern die Nutzung das hätte folgende Auswirkung
    Versuch mal das smartphone anzumachen ohne den Bildschirm zu nutzen !—viel Spaß beim tüfteln liebe Android und Windos Flotte

    06. Nov 2011 | 10:14 Uhr | Kommentieren
  • Detlef

    Soweit ich das aber verstanden und mitbekommen habe, betrifft das Patent nur Bewegungen zum Entsperren des Bildschirms. Wenn also beispielsweise eine Art Button auf dem Bildschirm ist, der eben nur gedrückt werden müsste, dann betrifft dies nach meinem aktuellen Verständnis nicht das Patent.

    06. Nov 2011 | 10:18 Uhr | Kommentieren
  • Eric1975

    Ich würde sagen es ist so das das einsperren als mit einem Button nicht geht da muß immer eine Bewegung drin sen ansonsten geht es ja vielleicht auch in einer Tasche an

    06. Nov 2011 | 10:27 Uhr | Kommentieren
  • Eric1975

    Sorry 2 Fehler natürlich entsperren und sein

    06. Nov 2011 | 10:29 Uhr | Kommentieren
  • lukii

    [quote name=“Detlef“][quote name=“Eric1975″]
    Versuch mal das smartphone anzumachen ohne den Bildschirm zu nutzen !—viel Spaß beim tüfteln liebe Android und Windos Flotte[/quote]

    Soweit ich das aber verstanden und mitbekommen habe, betrifft das Patent nur Bewegungen zum Entsperren des Bildschirms. Wenn also beispielsweise eine Art Button auf dem Bildschirm ist, der eben nur gedrückt werden müsste, dann betrifft dies nach meinem aktuellen Verständnis nicht das Patent.[/quote]

    Wird aber sicher sehr unpraktisch sein.. dann vielleicht noch ein 2. Button „Wollen Sie das Gerät wirklich entsperren/herunterfahren?“ und ich meine die Hosentausche drückt auch mal schnell 2 Buttons, aber keine Tasche schiebt einen Regler von der einen zur anderen Seite 🙂
    Bin auch sehr gespannt, wie das ausgeht und hoffe auch auf ein Verkaufsverbot von anderen Geräten außer dem iPhone/iPad,… Ich hasse es wie die ganzen Antroid Fans o.a. über uns herziehen, wenn sie genau wissen, dass Samsung usw. genauso Patente verletzen. (hoffe da war alles richtig geschrieben, denn ich hab gerade nicht die meiste Zeit;))

    06. Nov 2011 | 10:31 Uhr | Kommentieren
  • Dave

    Also Apple Inc. darf Apple GmbH Deutschland nicht mehr mit iPhone-Nachschub versorgen? Was ist wenn Apple GmbH Deutschland die iPhone von Apple aus einem anderen Land bezieht?

    BÄM! 😀

    06. Nov 2011 | 10:45 Uhr | Kommentieren
  • Dave

    Bei meinem alten Handy musste ich an der seite von Handy einen Schiebeknopf runterziehen und das Handy war entsperrt.

    Zum entsperren brauchst du den Bildschirn nicht.

    06. Nov 2011 | 10:48 Uhr | Kommentieren
  • Dennis1988

    Ich hab ja oben schon geschrieben das ich mit ein iPhone 4S auf Apple.de bestellt habe und hoffe das es trotzdem noch ankommt…
    Ich kann meinen Bestellstatus nicht mehr abrufen…dann kommt folgendes:

    „Es tut uns leid. Bei deiner Anfrage ist ein Fehler aufgetreten. Versuche es später noch einmal.“

    Hat das Problem noch jemand der auch grade noch auf sein iPhone wartet?

    06. Nov 2011 | 10:51 Uhr | Kommentieren
  • Mac-Boy 24

    [quote name=“Dennis1988″]
    Hat das Problem noch jemand der auch grade noch auf sein iPhone wartet?[/quote]

    Ich hab mein 4S schon am 7.10 (dem 1. vorverkaufstag nach 7 stunden!!!!!!) bei der Telekom bestellt und das ist immer noch nicht da ;'( ich schrei gleich
    aber die haben am donnerstag oder freitag schon angerufen und meinten dass sie die letzte lieferung von Apple nicht „bekommen haben“ wers glaubt
    zumeindest hängt das nicht mit diesem urteil zusammen, aber das kann ja noch kommen

    06. Nov 2011 | 10:55 Uhr | Kommentieren
  • Dennis1988

    [quote name=“Mac-Boy 24″][quote name=“Dennis1988″]
    Hat das Problem noch jemand der auch grade noch auf sein iPhone wartet?[/quote]

    Ich hab mein 4S schon am 7.10 (dem 1. vorverkaufstag nach 7 stunden!!!!!!) bei der Telekom bestellt und das ist immer noch nicht da ;'( ich schrei gleich
    aber die haben am donnerstag oder freitag schon angerufen und meinten dass sie die letzte lieferung von Apple nicht „bekommen haben“ wers glaubt
    zumeindest hängt das nicht mit diesem urteil zusammen, aber das kann ja noch kommen[/quote]

    Ich hab bei Apple.de bestellt, du ja aber bei der Telekom.

    Ich konnte meinen Status immer anschauen, aber jetzt wo das mit dem Urteil publik wurde geht das plötzlich nicht mehr.

    06. Nov 2011 | 11:22 Uhr | Kommentieren
  • Dennis1988

    Ich kann meinen Bestellstatus auf Apple.de wieder einsehen.

    Mein iPhone 4S wird nächste Woche geliefert. 🙂

    06. Nov 2011 | 11:58 Uhr | Kommentieren
  • Chris

    Du bist wohl eher derjenige, der mich falsch versteht…

    Ich wollte damit nur sagen, da der iPhone Vertrieb in DE über Apple Germany läuft, das Urteil aber gegen Apple USA, können sie sich somit die Kosten für ein weiteres unnötiges Verfahren sparen.

    Das ist absolut Logisch.

    06. Nov 2011 | 12:43 Uhr | Kommentieren
  • Dave

    [quote name=“Chris“][quote name=“mr.-antimagnetic“]Wieder einer der den Artikel nicht gelesen
    und verstanden hat[/quote]

    Du bist wohl eher derjenige, der mich falsch versteht…

    Ich wollte damit nur sagen, da der iPhone Vertrieb in DE über Apple Germany läuft, das Urteil aber gegen Apple USA, können sie sich somit die Kosten für ein weiteres unnötiges Verfahren sparen.

    Das ist absolut Logisch.[/quote]

    Nein.
    Apple USA darf Apple Deutschland nicht mehr mit weiteren iPhones versorgen.

    06. Nov 2011 | 13:22 Uhr | Kommentieren

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