Dieses Mal sieht es so aus, als ob tatsächlich Gefahr für die Verkaufsaktivitäten Apples für das iPad 2 und das iPhone 4S in Deutschland bestehen könnte, denn am Freitag, 11. November 2011, fand vor dem Landgericht Mannheim eine dreistündige Verhandlung statt, bei der sowohl Apple als auch Samsung ihre Argumente in zwei von insgesamt drei Verfahren vortrugen. Das dritte Verfahren soll am 16. Dezember 2012 verhandelt werden. Die Urteile für die ersten beiden Verfahren werden für den 20. Und 27. Januar 2012 erwartet. Stellungnahmen können aber noch bis zum 23. Dezember 2011 nachgereicht werden.
Der vorsitzende Richter schien am Freitag den Argumenten Apples, dass es sich bei den ?verletzten? Patenten um Patente nach FRAND (fair, angemessen, nicht diskriminierend) handele, gar nicht aufgeschlossen. Hier könnte allerdings die Untersuchung der Europäischen Kommission, welche sich gegen die Argumentation von Samsung richtet und gegebenenfalls gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstößt, dem Richter unter Umständen die Richtung weisen. Nach Meinung von Samsung jedenfalls verletze Apple Patente, welche das Unternehmen im Bereich der UMTS-Technik halte. Demnach will Samsung eine einstweilige Verfügung erwirken, die ein Vertriebsverbot für alle Produkte von Apple betrifft, welche UMTS-fähig sind und darüber hinaus auch Auskunfts- und Schadenersatzansprüche durchsetzen. Für die Richter werden allerdings einige Fragen gar nicht leicht zu beantworten sein, denn Apple verbaute für sein iPhone Chips von Infineon, welche von Samsung lizenziert worden waren.
Nachdem Infineon von Intel gekauft wurde und Apple Intel-Chips einsetzte, steht die Frage im Raum, ob sich der Vertrag zwischen Intel und Samsung von dem zwischen Infineon und Samsung unterschied. Es stellt sich außerdem die Frage, ob Samsung noch auf einen Lizenzvertrag mit Apple bestehen kann, nachdem die Lizenzen bereits an einen Zulieferer vergeben worden sind, dessen Produkte Apple nutzt oder ob die Rechte damit für Samsung bereits erschöpft sind. Die Taktik scheint eher ein verzweifelter Versuch Samsungs zu sein, sich für erlittene Niederlagen in Bezug auf den Tablet-Computer Galaxy 10.1 zu rächen, wobei Samsung in diesem Fall tatsächlich Apples Design und Technologie sehr deutlich nachgeahmt hatte.
Apple seinerseits wehrt sich mit Händen und Füßen dagegen, dass das iPhone 4S in diesem Verfahren berücksichtigt wird, denn das Gerät präsentiere eine andere Generation in technischer und lizenzrechtlicher Hinsicht, so die Apple-Vertreter. Sie argumentierten weiter, dass Samsung seine Klagen am 21. April 2011 eingereicht habe und das iPhone 4S erst lange Zeit später auf den Markt gekommen sei. Dies will Samsung natürlich nicht gelten lassen und beharrt darauf, dass auch Geräte in die Entscheidung mit einbezogen werden, die später erschienen sind oder noch erscheinen werden. Sollte das Gericht dieser Forderung stattgeben, würde der Verkauf des iPhone 4S in Deutschland unter Druck geraten. Sehr wahrscheinlich ist, dass diese Frage in einem weiteren Rechtsstreit geklärt wird. Fakt ist, dass die Apple-Anwälte auf der Hut sein müssen, denn Samsung versucht mit allen Mitteln seine Position durchzusetzen. Schließlich geht es um einen Milliardenmarkt. (via)
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Die nächste Runde als im Juristischem Hickhack. Man darf gespannt sein, wer sie dieses Mal gewinnen wird.
Die beiden Unternehmen sind sich in einem Punkt gleich: Beide versuchen jeden Fehler der anderen Seite eiskalt auszunutzen. Denn Apple würde an Samstungs‘ Stelle wohl genauso handeln. Das sich beide Unternehmen damit wohl mehr schaden, ist (noch) egal.
ich glaube, dass apple wieder gewinnt, weil samsung mit den ganzen letzten Verfahren immer verloren hat, was mich nicht wundert, denn deren Argumente sind nur schwache und verzweifelte Versuche Apple zu schädigen. U. a wegen der Sache mit FRAND bin ich mir relativ sicher, dass Samsung wieder verliert
*** DICH SAMSUNG!
Schnauze, Dave
*** Samsung !!!!!
Verpisst euch
Ich habe die vorangegangen Kommentare bearbeitet.
Ich erwarte hier angemessene Kritik und angemessene Kommentare, die nicht „nur“ unter die Gürtellinie gehen.
DANKE
Verbraucherklartext! Als Werbetexterin drehe ich mit an den Schrauben, die den Verkauf eines Produktes forcieren. Deshalb sehe ich immer beide Seiten: Anbieter und Verbraucher und als unerwünschten Dritten, die liebe Konkurrenz. Was mich am Streitfall Apple vs Samsung aufregt, ist die Rücksichtslosigkeit mit der das „goldene Verbraucherkalb“ behandelt wird. Statt die Wünsche dieser umsatzentscheidenden Größe zu berücksichtigen, wird hier nach meinem Empfinden ein Sandkastenspiel mit Förmchen werfen veranstaltet, das nur Schaden anrichtet. Bei allen Beteiligten. „Menschen – vergleicht euch bitte!“ Auch im juristischen Sinne. Davon haben alle Menschen etwas – vor allem wir Verbraucher.
Zur sachlichen Streitfrage? Puh, was war zuerst, Henne oder Ei?
Der Vergleich mit dem Sandkastenspiel und dem Förmchenwerfen finde ich großartig!!!…lol…
sorry… „den“ Vergleich meinte ich natürlich…