Da blickt doch kaum einer mehr durch. Wir haben mittlerweile aufgehört mit zu zählen, vor wievielen Gerichten Apple und Samsung dieser Tage vor Gericht stehen. Alleine in Deutschland fallen den meisten Macerkopf-Lesern bestimmt zwei ein (Düsseldorf, Mannheim). Während Apple in letzter Zeit zwei Erfolge vor dem Landgericht Mannheim (Nummer 1 | Nummer 2) sowie einen Erfolg vor dem OLG Düsseldorf feiern konnte, gab es heute eine Niederlage vor dem LG München.
Im Süden Deutschlands hatte Apple versucht, eine einstweilige Verfügung gegen das Samsung Galaxy Nexus sowie Galaxy Tab 10.1N zu erwirken, jedoch ohne Erfolg. Als Begründung für die einstweilige Verfügung hatte sich Apple auf ein Touchscreen-Patent bezogen. Richter Andreas Müller folgte jedoch nicht der Argumentation Apples.
Es scheint, dass das Gericht skeptisch gegenüber der Gültigkeit des vorgetragenen Patents war und deshalb keine einstweilige Verfügung verhängen wollte. Um welches Patent es sich genau handelt, konnte Florian Mueller von FOSS Patents bisher nicht in Erfahrung bringen.
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