MacBook Air: Apple erhält Design-Patent

| 18:59 Uhr | 3 Kommentare

2008 vorgestellt, erfreut das MacBook Air heute mehr denn je seine Anwender. Das Gehäuse des MacBook Air ist aus Aluminium gefertigt und läuft zur Vorderseite keilförmig zu. Die dickste Stelle des aktuellen MacBook Air 2011 misst nur 1,7cm , an der Vorderseite misst das MacBook Air nur 0,3cm. Laut Steve Jobs und Apple stellt das MacBook Air die nächste Generation MacBooks dar.

Dünn, leicht, handlich und mobil. Nicht ohne Grund sind vor geraumer Zeit zahlreiche Konkurrenten auf das MacBook Air und den Verkaufserfolg des dünnsten MacBook aufmerksam geworden. Eine neue Produktkategorie namens „Ultrabooks“ wurde geschaffen und HP, Asus, Acer, Samsung und Co. versuchen ein Stück vom Apfelkuchen abzubekommen.

Während der Entwicklung des MacBook Air hat Apple direkt das passende Design-Patent für das Gerät eingereicht. Diesem Antrag wurde nun stattgegeben. Wie die Kollegen von Wired berichten, hat der Hersteller aus Cupertino nun genau dieses Design Patent zugesprochen bekommen. Der Patentantrag beschreibt die keilförmige Gehäuseform, die Apple nicht nur für das MacBook Air nutzt, sondern auch andere Hersteller für ihre Ultrabooks nutzen. Weiter geht Apple in seinem Patentantrag auf die Anordnung der Anschlüsse sowie die Komponenten des Gerätes ein.

Müssen sich bald einige Hersteller vor Gericht erklären, warum sie ein MacBook Air ähnliches Design für ihre Geräte einsetzen? Ähnlich erging es Samsung mit dem Samsung Galaxy Tab 10.1.

Hier findet ihr das MacBook Air im Apple Store

Kategorie: Mac

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3 Kommentare

  • Phoneman

    na also, jetz können die anderen Hersteller nicht mehr so einfach das MacBook Air kopieren

    01. Mai 2012 | 21:26 Uhr | Kommentieren
  • Matthias

    Ich glaube nicht dass Apple die verklagen wird! Ich glaube Apple klagt nur wenn es eine Firma so maßlos übertreibt… wie Google. Außerdem haben die gerade genug stress 😉

    01. Mai 2012 | 23:16 Uhr | Kommentieren
  • Anonym

    Außerdem kann man das Design als andere Hersteller problemlos verwenden. Wie bei allen Patenten ist dafür nur dem Patentinhaber eine Gebühr zu entrichten.

    02. Mai 2012 | 8:00 Uhr | Kommentieren

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