Stress in Italien: Wettbewerbshüter kritisieren erneut Apple Garantie

| 20:50 Uhr | 7 Kommentare

Bereits Ende des letzten Jahres stieg Apple mit den Wettbewerbshütern in Italien in den Ring. Im Mittelpunkt standen die Themen Garantie und AppleCare. Die italienischen Verbraucherschützer waren der Meinung, dass Apple nicht ausreichend über die Garantiebestimmungen informiert und verdonnerten das Unternehmen aus Cupertino zu einer Zahlung von 900.000 Dollar. Weitere Länder zogen nach und dies nahm Apple zum Anlass umfassend auf der eigenen Webseite zur Apple Garantie und AppleCare innerhalb der EU zu informieren.

Wie Reuters berichtet, gibt es nun erneut Stress in Italien. Die italienischen Wettbewerbshüter der Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM) haben Apple erneut ins Visier genommen. Nach wie vor sieht die Behörde unerlaubte Praktiken seitens Apple. Der Hersteller aus Cupertino offeriere seinen Kunden nicht wie vom italienischen Gesetzt gefordert, eine zweijährige Garantie. Dies könnte im Extremfall nicht nur zu einer Strafzahlung sondern auch zu einem vorübergehendem Verkaufsstopp der Apple Gerätschaften in Italien führen.

Apple hat 30 Tage Zeit, sich gegenüber der AGCM zu begründen.

Kategorie: Apple

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7 Kommentare

  • moppelkotze

    Gewährleistung ist nicht gleich Garantie. Apple muss die zwei Jahre Gewährleistung einrichten und tut es ja auch. Garantie geht immer über die Leistungen der normalen Gewährleistung hinaus. Apple spielt mit der Unwissenheit der Verbraucher und verkauft diesen das zweite Jahr Gewährleistung, welche sie ja anbieten müssen als Garantie.

    02. Jul 2012 | 21:11 Uhr | Kommentieren
    • Marc

      Was bedeutet das denn jetzt? Wenn mein MacBook Pro early 2011 jetzt bei einem Alter von 1,5 Jahren kaputt geht, muss es dann noch kostenlos repariert werden?

      03. Jul 2012 | 15:32 Uhr | Kommentieren
      • moppelkotze

        Wenn es bei normaler Nutzung kaputt geht, ja. Der Defekt muss auf einen Sachmangel zurückzuführen sein. Also z.B., wenn bei normaler Nutzung der Bildschirm auf einmal nicht mehr anspringt, der Akku kaputt geht usw.
        Nicht abgedeckt sind Schäden, die bei unsachgemäßer Nutzung auftreten, wie z.B. Wasser- und Sturzschäden.

        03. Jul 2012 | 16:03 Uhr | Kommentieren
        • Marc

          Ok super Danke für die Info! D.h. Ich kann beruhigt die Apple Care ablehnen bei nächsten Kauf! Habe sws 2 Jahre recht auf ein einwandfreies Gerät?

          03. Jul 2012 | 16:38 Uhr | Kommentieren
          • MasterMind

            Naja, ganz so einfach ist es nicht. Du hast zwar 2 Jahre Gewährleistung in Deutschland, bist aber nach 6 Monaten in der Beweislast. Und das nutzen eigentlich alle Händler gnadenlos aus.

            D.h. auf gut deutsch ist die Gewährleistung nach 6 Monaten wertlos. Denn alleine einen Sachmangel nachzuweisen ist sehr schwierig und teuer.

            14. Nov 2012 | 13:13 Uhr |
  • Cadamdraft3D

    Aha, so langsam dämmerst jeden, bei Apple gibt es was zu holen und zwar nicht nur technik! Bin gespannt ob es diesmal bei
    900 000€ bleibt.

    03. Jul 2012 | 7:43 Uhr | Kommentieren
  • moppelkotze

    Da der Redakteur des Artikels immer noch nicht seinen Fehler berichtigt:
    „Der Hersteller aus Cupertino offeriere seinen Kunden nicht wie vom italienischen Gesetzt gefordert, eine zweijährige Garantie. “ <— Nicht Garantie, sondern Gewährleistung. Einfach aus dem Englisch zu übersetzen ist nicht, nachdenken. Bei Reuters steht – worauf sich dieser Artikel bezieht – das Wort: warranty. Warranty heißt übersetzt: Garantie, Gewährleistung. Im Recht sind das aber zwei verschiedene Dinge. Versteh nicht, warum dass hier keiner kapiert.

    04. Jul 2012 | 19:22 Uhr | Kommentieren

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