Apple ficht italienisches Garantie-Urteil an

| 13:33 Uhr | 13 Kommentare

Nachdem Apple bereits Ende letzten Jahres den italienisches und anderen europäischen Wettbewerbshütern negativ aufgefallen war (den jeweiligen Wettbewerbshütern sind die Apple Garantiebestimmungen sowie AppleCare ein Dorn im Auge), sieht sich Apple seit wenigen Tagen weiteren Streitigkeiten in Italien konfrontiert.

Die italienischen Wettbewerbshüter der Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM) sehen nach wie vor unerlaubte Praktiken seitens Apple im Umgang mit der angebotenen Garantie. So soll Apple die geforderten zwei Jahre Garantie nicht anbieten. Eine Strafzahlung und im Extremfall ein vorübergehender Verkaufsstopp in Italien könnten die Folge sein. Apple muss sich innerhalb von 30 Tagen erklären. Wie die Kollegen von Appleinsider berichten, ficht Apple die Auffassung der AGCM an und geht in Berufung.

„We have appealed the recent decision of the (Italian) court as it was, in our view, based upon an incorrect interpretation of the law,“ an Apple representative said. „We have introduced a number of measures to address the Italian competition authority concerns and we disagree with their latest complaint.“

Apple ist der Auffassung, dass das italienische Gericht die Gesetzeslage falsch interpretiert. Apple habe bereits nach der Strafzahlung von 900.000 Euro vor einigen Monaten einige Maßnahmen ergriffen, um deutlicher über die Garantiebestimmungen aufzuklären.

Kategorie: Apple

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13 Kommentare

  • Lordrübe

    Es gibt kein „fechtet“ in diesem Zusammenhang. Es müsste „ficht“ sein 🙂

    Finde es aber unnötig das die italienischen Wettbewerbshüter nochmal nachtreten, hätten sie eig direkt machen können…Naja, da es mich ja eh nicht betrifft… einigermaßen egal;)

    04. Jul 2012 | 13:56 Uhr | Kommentieren
    • Daniel1988

      Imperativ, Singular:
      ficht an!

      Imperativ, Plural:
      fechtet an!

      Gibt es also doch.

      04. Jul 2012 | 14:57 Uhr | Kommentieren
    • DAMerrick

      Wieso nachtreten?
      Wenn Apple darauf hingewiesen wird aber sich weigert an geltendes Recht zu halten, ist es mehr als legitim das die Italiener weiter gegen das Unternehmen vorgehen.

      Stell dir vor du beschuldigst als Schiedsrichter einen Fußballer gefoult zu haben. Und beim zweiten Foul wirft er dir dann vor das du ungerecht nachtreten würdest. Was würdest du denken?

      04. Jul 2012 | 17:53 Uhr | Kommentieren
      • Lordrübe

        Dein Vergleich hinkt in der Hinsicht, dass hier kein zweites Foul vorliegt, sondern alles vorliegt wie gehabt (zumindest laut diesem Bericht). Wollte damit sagen, dass sie nach einem halben Jahr erneut kommen und eine Verbesserung für den User wollen.
        Natürlich bin auch ich für eine Verbesserung für den User, bezweifle aber, das Apple ein 2. kostenloses Jahr Garantie obendrauf gibt. Denn wenn Apple, den Italienern 2 Jahre bietet,werden sie es wohl auch für den Rest der Welt einführen (müssen).

        04. Jul 2012 | 18:55 Uhr | Kommentieren
  • moppelkotze

    Nochmal nen Zaunpfahl an den Redakteur. Nicht alles einfach blind abschreiben, auch mal Gehirn anschalten!
    Garantie != Gewährleistung.
    Garantie ist freiwillig!!!
    Gewährleistung von mindestens zwei Jahren ist in der EU Pflicht. Und Apple bietet diese ja auch in der ganzen EU an. Nur verkauft Apple dem Verbraucher zusätzlich noch eine Garantie, die nach dem ersten Jahr Gewährleistung startet.

    04. Jul 2012 | 14:36 Uhr | Kommentieren
    • DAMerrick

      Falsch, Apple verkauft eine Garantie die nach dem ersten Jahr „Apple Garantie“ startet. Nicht nah dem ersten Jahr Gewährleistung.
      Wenn schon kritisieren dann bitte korrekt.

      Nebenbei bleibt es dabei. Wenn die Italiener Apple vorwerfen die gesetzliche Gewährleistung zu ignorieren, ist der Artikel korrekt. Auch wenn von Garantie gesprochen wird. Nebenbei, woher willst du wissen ob es nicht nohc italienische Garantieregeungen gibt die man in Deutschland nicht kennt?

      04. Jul 2012 | 17:46 Uhr | Kommentieren
      • moppelkotze

        Falsch, Apple verkauft eine Garantie die nach dem ersten Jahr Gewährleistung bzw. Apple One-Year Limited Warranty startet. Wenn du schon kritisieren willst dann tue es korrekt!!
        Die Apple OYLW ist aber kostenlos und hat keinen relevanten Mehrwert gegenüber der normalen Gewährleistung. Es gehört für eine namenhafte Firma nun mal einfach dazu einen Telefonservice und den Rest der da noch steht sowieso. Jede Firma macht das einfach so im Rahmen der Gewährleistung, also ist das, das Gleiche nur anders benannt.
        Und nochmal Garantie ist nicht gleich Gewährleistung, weil Garantie ist freiwillig, also kann die nicht von irgendwem eingefordert werden. auch nicht von der italienischen Regierung. Wenn es wirklich in dem Artikel um die Gewährleistung gehen. Dann ist der Artikel eben falsch und sollte korrigiert werde.

        04. Jul 2012 | 18:15 Uhr | Kommentieren
  • Garantulus

    Ok, und was heißt das nun? Ich kaufe mir ein Apple Retina MacBook und es geht nach 1,5 Jahren kaputt (Display geht z. B. nicht mehr). Kostet mich die Reperatur etwas oder macht Apple das kostenlos? Danke.

    04. Jul 2012 | 15:07 Uhr | Kommentieren
    • DAMerrick

      Wenn du beweisen kannst das der Fehler schon beim Verkauf bestand, ist Apple verpflichtet die Reparatur kostenfrei zu übernehmen. Kannst du dies nicht bweisen, bist du selbst verantwortlich fr die Kosten.

      Eckpunkte:
      Die gesetzliche Gewährleistung gilt 2 Jahre. In den ersten sechs Monaten ist der Händler in der Beweispflicht, danach du als Käufer. die Apple Garantie bleibt davon unberührt.

      So könnte man bspw. sagen „Das Gerät ist äußerlich makellos, Schäden durch Fall oder Wasser wöre sichtbar. Der Schaden müsste aso schon vorher bestanden haben.

      Aber am Schluss mmusst du deinen Anwalt fragen.
      Die Crux mit Apple, alle anderen Hersteller bieten zwischen 2 bis 5 Jahre kostenfreie Garantie inkls. kostenloser Reparatur. Nur Apple erwartet ür ein zweites Jahr nochmal einen saftigen Aufpreis. und zwar nur ein Jahr.

      04. Jul 2012 | 17:50 Uhr | Kommentieren
      • moppelkotze

        Das mit der Beweislast ist schon korrekt, aber es wird nicht so hart durchgesetzt wie es im Gesetz steht. Das Ding ist, wenn du Apple klar machst, dass ein Bauteil oder der ganze Rechner kaputt gegangen ist, ohne das du irgendetwas dafür kannst, weil du das Gerät sachgemäß benutzt hast. Dann kann es nur ein Mangel am Gerät sein, der schon beim Kauf vorhanden sein muss! Und da „nur“ Apple das Gerät „fachgerecht“ auseinander bauen kann und auch soll, brauchst du da nix beweisen. Apple überprüft das Gerät, wenn die sagen is dein Fehler, dann gehst du zum Anwalt.

        04. Jul 2012 | 18:23 Uhr | Kommentieren
  • moppelkotze

    Da der Redakteur des Artikels immer noch nicht seinen Fehler berichtigt:
    “Der Hersteller aus Cupertino offeriere seinen Kunden nicht wie vom italienischen Gesetzt gefordert, eine zweijährige Garantie. ” <— Nicht Garantie, sondern Gewährleistung. Einfach aus dem Englisch zu übersetzen ist nicht, nachdenken. Bei Reuters steht – worauf sich dieser Artikel bezieht – das Wort: warranty. Warranty heißt übersetzt: Garantie, Gewährleistung. Im Recht sind das aber zwei verschiedene Dinge. Versteh nicht, warum dass hier keiner kapiert.

    04. Jul 2012 | 19:26 Uhr | Kommentieren
  • raul

    gewährleistung muss abgeschafft werden, hillft keinem weiter. Die Hersteller müssen 2Jahre Garantie anbieten.

    05. Jul 2012 | 1:14 Uhr | Kommentieren

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