Patentstreit: Japanisches Gericht lehnt zwei Samsung-Klagen gegen Apple ab

| 7:22 Uhr | 2 Kommentare

Ein japanisches Gericht hat nun zwei Klagen von Samsung gegen Apple abgelehnt, in denen die Südkoreaner den iPhone-Hersteller beschuldigen, zwei Patente verletzt zu haben.

Laut dem deutschen Patentrechtsexperten Florian Müller zeigen besonders die vergangenen Siege von Apple vor Gericht gegen Samsung, dass das Unternehmen aus Kalifornien auf der Erfolgsspur sei, was den Schutz des eigenen geistigen Eigentums betrifft.
Müller meint ebenso, dass es nicht das Problem von Samsung sei, dass man nun in Japan keine Siege einfahren konnte. Vielmehr zeichnet sich der Trend ab, dass sich Apple in einer Vielzahl wichtiger Entscheidungen gegen den südkoreanischen IT-Konzern durchsetzen konnte, selbst wenn diese Urteile keine Verkaufsverbote nach sich gezogen haben. Samsung habe allerdings außerhalb von Korea keinen Erfolg in einem Verfahren gegen Apple feiern können, in dem es sich um ein essenzielles Schutzrecht drehte, so Müller.

Ein Gericht in Tokyo hat nämlich nun zwei Urteile zugunsten von Apple entschieden. Samsung ging gegen die angebliche Verwendung von zwei Schutzrechten gegen den iPhone-Hersteller vor. So argumentierten die Südkoreaner, dass Apple ein Samsung-Patent verletzen solle, das das Herunterladen von Apps beinhaltet. Des Weiteren war von einem weiteren Schutzrecht die Rede, dessen Inhalt den Flugmodus bei mobilen Geräten beschreibt. (via)

Kategorie: Apple

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2 Kommentare

  • Ray

    Ich hatte immer Verständnis für die gegenseitigen Patentklagen. Es ist nunmal so, dass geistiges Eigentum und innovative Ideen geschützt werden müssen. Sonst gibt es in Zukunft nur noch Kopien.
    Aber manche „Patente“ sind absolut unsinnig. So wie diese von Samsung. Apps downloaden und Flugmodus… Das kann man doch nichtmal als Idee bezeichnen, sondern als selbstverständlich. Sonst wäre im letzteren Fall ein Smartphone im Flugzeug nichtmal als Video/Musikplayer zu gebrauchen.

    23. Okt 2012 | 10:34 Uhr | Kommentieren
    • Yannic

      Das bezieht sich nicht auf die eigentliche Funktion des Herunterladens von Apps oder die Möglichkeit eines Flugmodus, sondern meint die dazu verwendeten Methoden.

      23. Okt 2012 | 11:49 Uhr | Kommentieren

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