Apple patentiert intelligentes Wartesystem bei Anrufen sowie automatische Gesichtserkennung

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Apples Entwicklungsabteilung war abermals aktiv und hat zwei weitere Patente beim US Patent and Trademark Office angemeldet. Die Schutzrechte beschreiben unter anderem das intelligente Wartesystem bei eingehenden Anrufen beim iPhone sowie eine Gesichtserkennung zur Identifizierung von Personen.

Das Patent mit dem Titel „Dynamische kontextbasierte automatische Antwortfunktion“ zeigt Apples Erfindung, die seit iOS 6 in der Praxis zum Einsatz kommt. Eingehende Anrufe können dabei bekanntlich mit einer vordefinierten Nachricht beantwortet werden, sodass man den Anrufer beispielsweise informiert, dass man sich in einer Besprechung befindet und in wenigen Minuten zurückrufen wird. Dieses effiziente System unterbricht den eingehenden Anruf und stoppt diesen für den Anwender bequem, wenn dieser nicht verfügbar ist. Der iPhone-Nutzer kann sich außerdem entscheiden, ob der Anrufer direkt zum Anrufbeantworter weitergeleitet werden soll.

Der zweite Patentantrag mit der Bezeichnung „Automatische Erkennung bestimmter Objekte“ fokussiert sich vielmehr auf berühmte Personen, anstatt Freunde und Bekannte des iPhone-Nutzers. Das Schutzrecht beschreibt ein digitales Bild-Management-System, das ein Foto analysiert, um eine Person identifizieren zu können. Dazu wertet die Software verschiedenste Merkmale des Gesichts aus und gleicht diese mit dem verfügbaren Datenbestand ab. Ein bestimmter Wert wird für jedes sich im Datenbestand befindliche Bild ermittelt, sodass eine gewisse Zuverlässigkeit und hohe Trefferquote des Programms gegeben ist. Fällt ein Wert unter eine bestimmte Schwelle, so lehnt die Software ein Bild der Datenbank ab.

Die Software soll zudem in der Lage sein, prominente Personen anhand einer Bilderfolge aus mehreren Jahrzehnten erkennen zu können. Da sich die Gesichter aufgrund des Alters verändern und deutlich anders aussehen können, ist dieses Feature besonders interessant. Der genaue Sinn dieser Apple-Erfindung ist nicht ganz klar, da detaillierte Praxisbeispiele fehlen. (via)

Kategorie: Apple

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