Samsung Patent wahrscheinlich ungültig: Deutsches Gericht entscheidet im VoiceOver-Streit für Apple

| 18:30 Uhr | 12 Kommentare

In den letzten Wochen und Monaten haben wir bereits über zahlreiche Patentrechtsstreitigkeiten zwischen Apple und Samsung berichtet. Ein Klage, die heute vor dem Landgericht Mannheim verhandelt wurde, fand relativ abseits des großen Rampenlichts statt.

Viele blinde Menschen oder Menschen mit starker Sehschwäche nutzen ein iPhone oder iPad, da Apple mit der VoiceOver Funktion eine Bedienhilfe anbietet, die es dem besagten Personenkreis möglich macht im täglichen Leben mit dem Smartphone oder Tablet umzugegen.

Genau diese Bildschirmhilfe war nun Bestandteil einer Patentklage von Samsung gegen Apple, die am heutigen Tag vor dem Landgericht in Mannheim verhandelt wurde. Samsung verklagte Apple, da das Unternehmen es für erwiesen hielt, dass Apple ein Patent zur Realisierung von VoiceOver verletzt. Genauer gesagt soll Apple ein Patent verletzen, bei dem ein angezeigter Text auf dem Display per Knopfdruck vorgelesen wird.

Richter Andreas Voß gab bekannt, dass das Patent sehr wahrscheinlich für ungültig erklärt wird und der Patentstreit erstmal auf Eis gelegt und das Verfahren ausgesetzt wird. Wir begrüßen die Einschätzung des Richters aus zwei Gründen. Zum einen finden wir es sehr skurril, dass das Drücken eines Knopfes zum Vorlesen eines Textes patentiert werden kann und zum anderen denken wir an die vielen sehbeinderten Menschen, die seit Jahren mit der VoiceOver-Funktion gute Erfahrungen gemacht haben. (via)

12 Kommentare

  • TabletMan

    Sehr gut, aber leider dürften genau solche Angelegenheiten nicht abseits geschehen.
    Es gibt ja immer noch Leute die von diesem Menschenverachtenden Konzern (Samsung) Produkte kaufen.

    22. Feb 2013 | 18:43 Uhr | Kommentieren
    • Mike

      Apple ist da bekanntlich ja sooo viel besser [/iornie]

      halt die Schnauze und quatsch nicht so ein Stuss wenn du keine Ahnung hast

      22. Feb 2013 | 20:11 Uhr | Kommentieren
      • Me123

        Das mag ja sein, aber in der Öffentlichkeit wird nur Apple dafür gerügt!

        22. Feb 2013 | 21:30 Uhr | Kommentieren
      • TabletMan

        hier wird nicht gequatscht sondern geschrieben. Da du weder Ahnung noch Manieren hast, kann ich über dich nur lachen

        23. Feb 2013 | 12:18 Uhr | Kommentieren
  • steve der heilige

    mhh wenn apple abgerundete ecken schützt dann ist das wohl ok?

    22. Feb 2013 | 18:59 Uhr | Kommentieren
    • Mike

      like

      22. Feb 2013 | 20:11 Uhr | Kommentieren
    • Verus Votum

      +1

      22. Feb 2013 | 21:18 Uhr | Kommentieren
    • Domi

      Es ist schon ein Unterschied ob man ein Designpatent einreicht, wie etwa ein Auto-Hersteller der seine Modelle gegen Plagiate schützen lässt. Es wäre aber Schwachsinn von ihm allein die Türgrifffunktion patentieren zu lassen.

      23. Feb 2013 | 0:08 Uhr | Kommentieren
      • steve der heilige

        Na ja, das Hauptthema war ja Sinn oder Unsinn bezüglich eines Patents. Wenn ich es schaffe das runde Rad patentieren zu lassen, verbaue ich allen anderen weitere Entwicklungen die darauf aufbauen (ausser sie sind bereit dafür zu bezahlen).
        Wenn Apple irgend einen Schiebeknopf oder was weiss ich patentiert, sind alle hell begeistert. Machts ein Mitkonkurrent und Apple benutzt es kein Problem ist ok, benutzt Samsun was von Apple ein Tumult.

        23. Feb 2013 | 9:07 Uhr | Kommentieren
      • Mike

        „Slide to unlock“ Schützen ist ok? Das gleiche System, was meine Ur-Ur-Oma schon an ihrer Tür hatte..

        23. Feb 2013 | 9:56 Uhr | Kommentieren
  • Feldtbett

    @ Steve Der blablabla! JUP!!!!

    22. Feb 2013 | 19:34 Uhr | Kommentieren
  • Ralf

    The Loop hat es richtig geschrieben. „Asshole Samsung“ Kann ich nur zustimmen!

    22. Feb 2013 | 19:44 Uhr | Kommentieren

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