App-Rückgabe: Bitkom spricht sich dagegen aus

| 19:45 Uhr | 7 Kommentare

Anfang dieses Monats forderte die hessische Verbraucherschutzministerin ein Rückgaberecht für Apps. Auch uns ist es schon einmal passiert, dass eine App im App Store gekauft und kurz nach dem Start festgestellt wurde, dass es sich um einen Fehlkauf handelt. Insbesondere bei teureren Apps kann dies ärgerlich sein. Unserer Erfahrung zeigt, dass sich Apple grundsätzlich kulant zeigt, wenn ein Kunde eine App mit entsprechender Begründung „zurück gibt“.

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Nun meldet sich der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (kurz: Bitkom) in dieser Diskussion zu Wort und spricht sich gegen ein Rückgaberecht bei App-Käufen aus. Nachdem die Verbraucherschutzminister der Länder haben auf der Verbraucherschutzministerkonferenz in Bad Nauheim über ein Rückgaberecht für Apps beraten haben, heißt es in einer Pressemitteilung der Bitkom:

Für ein gesetzliches Rückgaberecht von Apps gibt es keinen Bedarf. Das wäre eine realitätsferne Überregulierung, von der vor allem Start-ups und innovative Einzelkämpfer betroffen wären, die die App-Economy voranbringen. Von sehr vielen Apps gibt es bereits heute schon kostenlose, oft werbefinanzierte Test- oder Light-Versionen, mit denen sich der Nutzer ein Bild vom Funktionsumfang machen und entscheiden kann, ob er die – ohnehin meist sehr preisgünstige – Vollversion kaufen will. Damit ist der Kunde deutlich besser gestellt als bei vielen anderen Produkten.

Zudem sei der App Markt schon heute außergewöhnlich nutzerfreundlich und transparent. Der Kunde könne sich bereits vor dem Kauf Screenshots oder Zahlen über die Anzahl der Downloads ansehen und vor allem Nutzerbewertungen lesen, die verhindern, dass man die Katze im Sack kauft.

Kategorie: App Store

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7 Kommentare

  • bobcar

    Ein Rückgaberecht für Apps bedarf es sicherlich nicht. Das wäre auch ein wenig überzogen.

    Eine gesetzliche vorgeschriebene Testversion für Apps wäre sinnvoller. Da kann man testen und dann entscheiden ob kaufen oder löschen.

    Wird ja jetzt schon zum Teil so praktiziert. Und wer das nicht anbieten kann, kann eben im AppStore nicht verkaufen

    19. Mai 2013 | 20:16 Uhr | Kommentieren
  • Marvin

    Ich habe zwei AppStore-Accounts, weil ich berufliche und private Einkäufe trennen muss. Apple kriegt das ja nicht selbst gebacken, dabei zeigt Amazon schon lange, wie das ganz einfach gemacht werden kann.
    Nun ist es mir dadurch passiert, dass ich eine teure Navi-App versehentlich ein zweites Mal gekauft habe anstatt sie nur neu zu installieren. Obwohl ich mich nur wenige Minuten nach dem Kauf an Apple gewandt habe und den Fehlkauf erklärt habe und obwohl es offensichtlich ist, dass die beiden Accounts derselben Person gehören, hat sich Apple stur gestellt.
    Wenn Apple die Trennung von privat und beruflich nicht in den Griff bekommt, dann sollte ein Rückgaberecht für Fehlkäufe das ausgleichen!!

    20. Mai 2013 | 11:44 Uhr | Kommentieren
    • kugelpolierer

      Sofern die beiden Geräte nicht mit dem selben Account bei Apple über iTunes angemeldet wurden, sind meines Wissens nach grundsätzlich alle Apps neu zu kaufen. Wurden beide Geräte (oder auch mehrere) mit dem gleichen Account bei Apple registriert, so ist ein versehentlicher Doppelkauf gar nicht möglich. Auch wenn alle Geräte mit dem gleichen Account bei Apple registriert wurden, können alle Geräte durch Zuweisung einer eigenen Apple-ID individuell betrieben werden. Also eigene Cloud, iMessages, FaceTime usw. Sinnvoll meiner Meinung nach nur innerhalb einer Familie, da schliesslich einer für alle bezahlen muss.

      20. Mai 2013 | 14:37 Uhr | Kommentieren
  • Benjamin

    „Der Kunde könne sich bereits vor dem Kauf Screenshots oder Zahlen über die Anzahl der Downloads ansehen und vor allem Nutzerbewertungen lesen, die verhindern, dass man die Katze im Sack kauft.“
    ———
    Aber manche Programmieren faken eben genau diese! Und dafür wäre ein Rückgaberecht dann sehr passend.

    20. Mai 2013 | 14:05 Uhr | Kommentieren
    • MrUNIMOG

      In dem Fall wäre eher eine Rausschmiss der App aus dem AppStore passend.

      20. Mai 2013 | 14:35 Uhr | Kommentieren
      • peter

        das sowieso, die rückgabe allerdings auch

        20. Mai 2013 | 14:56 Uhr | Kommentieren
  • Marvin

    @Kugelpolierer: Natürlich benutze ich beide Accounts auf einem Gerät, da ich zwar eine getrennte Abrechnung benötige, aber nur ein iPhone verwenden will.
    Ich war versehentlich aber mit dem falschen Account angemeldet. Ok, mein Fehler, aber trotzdem finde ich, dass Apple das Problem mit der separaten Abrechnung nicht löst, sondern auf den Anwender abwälzt. Mit allen daraus resultierenden Problemen.

    20. Mai 2013 | 17:08 Uhr | Kommentieren

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