Landgericht Köln: Telekom DSL-Drossel unzulässig

| 14:41 Uhr | 2 Kommentare

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Mitte April 2013 kündigte die Deutsche Telekom an, dass das Unternehmen zukünftig auch im Festnetz bei DSL mit einer Geschwindigkeitsdrossel arbeiten möchte. Das, was bei Mobilfunkkunden seit Jahren gemacht wird, sollte auch im DSL-Segment Einzug erhalten. Ab einem bestimmten verbrauchten DSL Downloadvolumen (die Volumina richten sich nach dem gewählten Tarif) sollte eine Geschwindigkeit greifen. Diese Drossel sollte ursprünglich auf 385kbit/s gesetzt werden. Später und nach großen Protesten wurde die Drossel auf 2MBit/s angehoben. Da half auch die Verteidigung seitens Telekom Chef Rene Obermann nicht. Das Ganze sollte ab 2016 greifen für Neukunden greifen, Bestandskunden sollten 2018 folgen.

Schnell keimte Kritik auf und die Kritiker erhalten nun eine Bestätigung. Die Verbraucherzentral NRW mahnte und klagte und das Landgericht Köln hat am heutigen Tag die Vertragsklauseln der Deutschen Telekom hinsichtlich der DSL-Drossel für unzulässig erklärt. Wir lassen die Pressemeldung der Verbraucherzentrale sprechen

Da die Telekom-Tarife als „Internet-Flatrate“ und unter Angabe der „bis zu“-Maximalgeschwindigkeit beworben werden, sieht die Verbraucherzentrale NRW die nachträgliche Drosselung per Klausel-Hintertür als „unangemessene Benachteiligung“ an. Kunden sollten über die gesamte Laufzeit die Sicherheit haben, dass das versprochene Surftempo nicht reduziert wird. Das Landgericht Köln gab der Verbraucherzentrale NRW nun Recht und erklärte die Klauseln für unzulässig (Az. 26 O 211/13, nicht rechtskräftig).

Dies gilt für Call-&-Surf-Tarife mit einer maximalen Übertragungsgeschwindigkeit von 50 Mbit/s oder mehr. Für Tarife auch mit geringeren Geschwindigkeiten hat die Telekom zudem anerkannt, dass eine Drosselung auf 384 kbit/s unzulässig ist. Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, müsste die Telekom die Passagen aus betroffenen Flatrate-Verträgen streichen und dürfte sich auch gegenüber ihren Kunden nicht mehr auf diese berufen. Für eine Surf-Bremse bestünde dann keine wirksame Rechtsgrundlage. Auch die Bevorzugung Telekom eigener Dienste gegenüber denen der Konkurrenz wäre damit vom Tisch.

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2 Kommentare

  • Perry Rhodan

    so soll es sein. dann sollen sie mit xxGB zu xxMB weben und dann dazu 2mb flat 🙂 in klein damit jeder weiß was los ist !!!

    30. Okt 2013 | 15:07 Uhr | Kommentieren
  • Nick

    Das mag vielleicht sein, dass der Internet-Verkehr zunimmt und in Zukunft nicht weniger wird, und man damit die Drosselung und somit mehr Einnahmen rechtfertigt. Schnellere Leitungen sorgen ja gerade dafür, dass wir uns noch mehr aus dem Interent runterladen. Tkoms Konkurrenten werben mit günstigen Internet-Flats und PC-Hersteller schmeißen in harten Zeiten der Tablet-Dominanz nur so mit Geräten um sich zu Spottpreisen. Da kann natürlich jeder in den Genuss von Internet kommen. Entsprechend ist der Internet-Verbrauch.
    Allerdings müssen sich die Provider entsprechend rüsten und dieser Nachfrage entgegen kommen aber eine Drosselung ist nicht mehr zeitgemäß. Vor 10 Jahren hätte man das noch locker durchsetzen können, doch in Zeiten, wo inzwischen das Internet gerichtlich als Lebensgrundlage gesehen wird, müssen die Verantwortlichen in Wirtschaft und Politik etwas dagegen unternehmen um den Bewohnern das Internet zu ermöglichen und die Preise immer noch moderat zu halten.
    Eine Option wäre die obligatorische Rundfunkgebühr (worin unterscheidet sich inzwischen diese Gebühr von einer Steuererhöhung? ^^), aus der man einen Teil abspeisen kann, um damit die Infrastruktur erhalten und erweitern kann (Mehr und bessere Leitungen wie Glasfaser verlegen, das LTE verstärkt einrichten, vor allem in ländlichen Regionen als Alternative zu DSL).
    Aber gut, das müssten genau diese Damen und Herren entscheiden, welche das Internet zum Neuland erklärt haben 🙂

    30. Okt 2013 | 15:53 Uhr | Kommentieren

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