Apple verlangt Anti-Klon-Zusage von Samsung

| 20:01 Uhr | 2 Kommentare

In den Patentstreit zwischen Samsung und Apple kommt wieder einmal Bewegung. Die beiden Parteien handeln zur Zeit Lizenzvereinbarungen aus, die es Samsung erlauben sollen, auf Apples Patente zurückzugreifen, ohne dass Apple seine Rechte eingeschränkt sieht. Dies ist jedoch der Fall, solange wie Samsung auch das Design der einzelnen Geräte übernimmt. Dies möchte Apple gern untersagt wissen.

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Als Vorbild einer einvernehmlichen Lösung gilt ein Vertrag zwischen HTC und Apple aus dem Jahr 2012, welcher die technische Nutzung von Apple-Patenten freigibt, das Design aber für den Erfinder reserviert. Bisher stellt sich Samsung dieser Variante aber quer.

Am 19. Februar treffen sich Vertreter der beiden Parteien zu einem Versuch einer außergerichtlichen Einigung. Kommt diese nicht zu Stande, wird die Auseinandersetzung ab dem 31. März vor Gericht ausgetragen.

Unterdessen steht auch noch die Option auf ein Verkaufsverbot gegen Samsung-Produkte im Raum, zu dem es am 30. Januar auf Antrag Apples eine gerichtliche Anhörung vor einem kalifornischen Bezirksgericht unter der Leitung von Richterin Lucy Koh geben wird.

Doch selbst wenn sich Apple durchsetzen sollte, ist damit noch lang nicht garantiert, dass die zukünftigen Samsung-Smartphones nicht doch den iPhones zum Verwechseln ähnlich sehen. Mit anderen Worten: Der Streitpunkt liegt auch in den Kriterien, nach denen eine Design-Ähnlichkeit definiert wird. (via)

Kategorie: Apple

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2 Kommentare

  • Joe

    Diese Antiklon-Zusage wird und kann nicht kommen. Die ganze Firma ist auf diesem Prinzip aufgebaut.

    21. Jan 2014 | 21:50 Uhr | Kommentieren
  • NKTHEK

    Wenn Sie nicht die Milliarde Zahlen wollen die Ihnen wieder droht muss Samsung darauf eingehen. Es ist schon irgendwie komisch das man jetzt schon für seine eigenen Patente andere Vertraglich verpflichten muss diese nicht zu kopieren, weil Gerichte Samsung nicht schnellstmöglich verurteilen und lieber einen Vergleich vorantreiben wollen, wo Apple nur kann wenn sie keine Anti-Klon Klausel mit reinpacken.

    22. Jan 2014 | 16:19 Uhr | Kommentieren

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