Gerichtsurteil: WhatsApp muss deutsche AGB anbieten

| 14:32 Uhr | 1 Kommentar

Bereits vor wenigen Tagen gingen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WhatsApp durch die Presse. Zunächst hieß es, dass WhatsApp-Nutzer ihre Rechte an sämtlichen Fotos, Nachrichten etc. abtreten. Diese Darstellung stellte sich im Nachgang jedoch als völlig überzogen heraus. Am heutigen Tag geht es wieder um die AGB. Dieses Mal beschäftige sich das Landgericht Berlin mit der Thematik, allerdings in einem anderen Zusammenhang.

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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte WhatsApp im Jahr 2012 bereits zweimal abgemahnt, dass der Messenger-Dienst seine Allgemeinen Geschfäftsbedingungen auf der deutsch-sprachigen Webseite nur in englischer Sprache zur Verfügung stellt. Nachdem WhatsApp erfolglos abgemahnt wurde, reichte der vzbv Klage ein.

Das Gericht schickte die Klage an den WhatsApp Hauptsitz im kalifornischen Santa Clara. WhatsApp verweigerte allerdings die Entgegennahme der amtlichen Dokumente. Auch bei der heutigen Verhandlung erschien kein Vertreter von WhatsApp, so dass ein Versäumnisurteil erging.

Nach Ansicht des Gericht (Urteil als PDF) muss WhatsApp für deutsche Kunden deutsche AGB zur Verfügung stellen, die ohne Weiteres zu verstehen sind. Auch beim Impressum sieht das LG Berlin Verbesserungsbedarf. WhatsApp hat nun zwei Wochen Zeit Einspruch einzulegen, ansonsten wird das Urteil rechtskräftig, so die heise. Sollte das Urteil rechtskräftig werden und sich WhatsApp weigern nachzubessern droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.

Kategorie: Apple

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1 Kommentare

  • Eric

    da sieht man mal wie zahnlos deutsche Gesetze sind wenn da jahrelang erst mal Abmahnungen rausgehen müssen und trotzdem nix passiert . Im übrigen hätte doch diese Situation schon längst geklärt werden müssen , ohne deutsche Geschäftsbedingung sollte grundsätzlich keinerlei „Geschäft“ möglich sein ..

    27. Mai 2014 | 20:54 Uhr | Kommentieren

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