Das letzte Wort in Apples iBook-Kartellverfahren ist noch nicht gesprochen

| 12:54 Uhr | 3 Kommentare

Das schon seit langem anhaltende Verfahren wegen illegaler Preisabsprachen bei Apples Ebooks schien bereits ausgestanden, doch nun meldet die zuständige Richterin Bedenken an.

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Nach einem Bericht von Business Insider ist das Gericht nicht mit Apples Bedingungen einverstanden, die der Konzern außergerichtlich ausgehandelt hat. Darin verpflichtete sich Apple erst vor kurzem zu Entschädigungszahlungen in Höhe von 400 Millionen Dollar.

Richterin Denise Cote am Bezirksgericht in Manhattan bemängelt nun, dass Apple in den Bedingungen festgeschrieben hat, dass der Entschädigungsumfang auf 70 Millionen Dollar beschränkt sein wird, falls ein Berufungsverfahren die Vorwürfe gegen Apple in Frage stellt und den Fall zur Wiederaufnahme zurück an ihr Gericht verweist. Apple hat sich also offenbar absichern wollen – um nicht zu sagen: aus der Affäre getrickst.

Cote befand Apple zuvor für schuldig, durch geheime Preisabsprachen mit Geschäftspartnern die Kunden benachteiligt zu haben. Apple wies diese Vorwürfe beständig zurück.

Die Bedingungen legen im Detail fest, dass Apple bei einer erfolgreichen Revision natürlich von allen Forderungen freigesprochen wird. Sollte es das Verfahren verlieren, muss der Konzern 50 Millionen Dollar an Gerichtskosten tragen und die bereits ausgehandelten 400 Millionen an die Geschädigten überweisen. Falls das Berufungsverfahren allerdings den Fall an das erste Gericht zur erneuten Überprüfung zurücksendet – aus welchem Grund auch immer – wird die Strafforderung auf 70 Millionen begrenzt. Richterin Cote hält genau diese Regelung für bedenklich.

Kategorie: Apple

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3 Kommentare

  • Nick

    50 mio $ an Gerichtskosten?! Was machen die da? Verhandeln die in Luft in Flugzeugen oder haut die Richterin mit einem goldenen Hammer auf den Tisch? Völlig abstruse Summen, die es nur in good old USA geben kann….

    26. Jul 2014 | 15:29 Uhr | Kommentieren
    • Andre

      … es heißt „Good Old EUROPE“… die anderen sind „neuer“ 😉

      

      27. Jul 2014 | 8:41 Uhr | Kommentieren
  • Gast

    Gerichtskosten richten sich in den USA genau wie bei uns nach der
    Schadenssumme oder der Ausgleichslast…bei 800 Millionen , die
    waren gefordert , sind dann eben 50 Millionen Gerichtskosten fällig.
    Die würdest du auch in D bezahlen müssen.
    Wenn du jemand in D auf Schadensersatz in Höhe von 100000€
    verklagen willst kostet das etwa 11000€ Gerichtskosten .

    Aber sehr clever von Apple sich so ein Hintertürchen zu biegen.

    26. Jul 2014 | 18:10 Uhr | Kommentieren

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