App Store: landesspezifische Mehrwertsteuer ab 01. Januar 2015 in Europa

| 12:39 Uhr | 1 Kommentar

Apple informiert aktuell per Mail seine Entwicklergemeinde dahingehend, dass das Unternehmen zum 01. Januar 2015 eine landesspezifische Mehrwertsteuer in Europa einführen wird. Dies wird in Abhängigkeit des Landes in dem ihr wohnt zu leichten Preisanpassungen für Apps für iPhone, iPad und iPod touch sorgen.

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Bisher hat Apple für alle europäischen Länder den reduzierten Luxemburgischen Satz zur Berechnung des Endpreises einer App angelegt. Dies wird sich zukünftig ändern, da die einzelnen europäischen Länder auf unterschiedlich hohe Mehrwertsteuer setzen. Während wir in Deutschland beispielsweise 19 Prozent Mehrwertsteuer zahlen, ist dies nicht in allen europäischen Ländern der Fall.

In Luxemburg werden z.B. seit 1993 „nur“ 15 Prozent Standard-Mehrwertsteuer erhoben. Der ermäßigte Satz liegt gerade mal bei 3 Prozent. In Dänemark und Schweden sind es beispielsweise 25 Prozent und Einwohner von Ungarn zahlen sogar 27 Prozent. Das EU Minimum liegt bei 15 Prozent das Maximum bei 27 Prozent. Deutschland liegt mit seinen 19 Prozent im guten Mittelmaß.

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Ab dem 01. Januar wird Apple diese Unterschiede in den europäischen Ländern in die Preisberechnung von Apps einfließen lassen, so dass Apps in Europa zukünftig je nach Land unterschiedlich teuer sind. Hierzulande könnten Apps 16 Prozent (Differenz zwischen 3 Prozent und 19 Prozent) teurer werden. Welche Preisanpassung allerdings exakt vorgenommen wird, werden wir Anfang kommenden Jahres erleben. Die Neuregelung kommt nicht freiwillig. Mit dieser möchte Apple einem neuen Gesetz vorgreifen, das Steuerschlupflöcher innerhalb der EU schließen möchte.

Für Entwickler wird sich nichts ändern, da sich die Auszahlung für Entwickler unter anderem nach dem Netto-Betrag und somit am Verkaufspreis ohne Mehrwertsteuer orientiert. (via AI)

Kategorie: Apple

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1 Kommentare

  • Niels

    Der Artikel suggeriert, dass dies eine freie Entscheidung von Apple ist. Dem ist nicht so

    Zum 1.1.2015 tritt in der EU die Rgelung zum sogenannten Mini One stop Shop in Kraft. Demnach muss bei bestimmten Telekommunikationsdienstleistungen die Umsatzsteuer berechnet und abgeführt werden, die im land der Leistungsempfängers gilt, während vorher die Umsatzsteuer des Landes anzuwenden war, aus dem heraus die Leistung erbracht wurde.

    19. Dez 2014 | 7:18 Uhr | Kommentieren

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