Gerichtsurteil: GEMA-Sperrtafeln auf YouTube sind rechtswidrig

| 16:34 Uhr | 7 Kommentare

YouTube-Nutzer, die nach bestimmten Inhalten und Videos suchen, werden die sogenannten GEMA-Sperrtafeln auf dem Videoportal kennen. Insbesondere Musikvideos sind betroffen. Auf den Sperrtafeln ist zu lesen, dass die GEMA nicht die erforderlichen Musikrechte eingeräumt habe. Ist dies denn so richtig? Die GEMA störte sich an der Formulierung und ist vor Gericht gezogen. Das jüngste Urteil wird nun bekannt.

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GEMA-Sperrtafeln auf YouTube sind rechtswidrig

Am gestrigen Tag hat die GEMA ein Urteil des Oberlandgerichts München veröffentlicht, welches am 07. Mai getroffen wurde. In zweiter Instanz hat der zuständige Richter die sogenannten GEMA Sperrtafeln als rechtswidrig eingestuft. Damit hat das Gericht die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Münchens vom Februar 2014 weitgehend bestätigt.

Der Hinweis „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid“ ist auch nach Auffassung des OLG München unlauter und wettbewerbswidrig. Bereits im Februar 2014 stellte das LG München in erster Instanz die Rechtswidrigkeit der Sperrtafeln fest. Der Text erwecke bei den Nutzern den falschen Eindruck, die GEMA sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl YouTube die Sperrungen selbst vornimmt. YouTube legte gegen dieses Urteil Berufung ein. Das OLG München bestätigt nun die Entscheidung der ersten Instanz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; das OLG hat die Revision jedoch nicht zugelassen.

Auch der Vorstandsvorsitzende der GEMA hat sich geäußert

„Die Sperrtafeln sind angesichts dieser Haltung ein Widerspruch“, so Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA. „YouTube behauptet einerseits der Erwerb von Rechten sei nicht erforderlich, andererseits sei die unterbliebene Rechteeinräumung seitens der GEMA Grund der Videosperren. Die von YouTube verwendeten Sperrtafeln beeinflussen die öffentliche Meinungsbildung einseitig zu Lasten der GEMA. Dass dies rechtswidrig ist hat das OLG München erneut bestätigt. Das ist ein wichtiges Signal für unsere Mitglieder. Wenn YouTube geistiges Eigentum nutzt, müssen diejenigen, die die Inhalte geschaffen haben, angemessen entlohnt werden. Das sind unsere Mitglieder. Hier ist auch der Gesetzgeber aufgefordert, neue Regeln im Internet zu schaffen und Anbieter wie YouTube als Content-Provider in die Haftung zu nehmen.“

Weitere Informationen zu den Hintergründen im Disput zwischen der GEMA und YouTube findet ihr hier.

Kategorie: Apple

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7 Kommentare

  • markusOB

    geht es nur mir so, oder ist das irgendwie lächerlich…
    Wenn Youtube die Videos nicht sperren würde, würde doch die GEMA klagen, da sie Youtube eben nicht die entsprechenden Rechte eingeräumt haben, oder ?!?!

    13. Mai 2015 | 17:45 Uhr | Kommentieren
    • Instinct23

      Ja richtig. Das nennt sich der GEMA Effekt 🙁

      13. Mai 2015 | 19:52 Uhr | Kommentieren
      • Rob

        Blödsinn

        Darum geht es und ging es doch gar nicht.
        Es gibt laut UWahnG einen Abschlusszwang (UrhWahrnG §11, S. 2) zwischen den Parteien, der das Problem genau regelt. Dort ist geregelt, dass die GEMA eine Nutzung nicht verbieten darf und YouTube eine Zahlung nicht verweigern darf. Das ist aber so geschehen. YouTube hat mehrmals eine Einigung abgewiesen, gleichzeitig aber keine Zahlungen an die GEMA geleistet. Damit sie YouTube nicht Schadensersatzpflichtig macht, hat YouTube einfach von sich aus Videos In D gesperrt und den recht fast verläumderischen und unfairen Kommentar hinzugefügt. Damit war die GEMA nicht einverstanden und hat YT bzw. Google abgemahnt, und nun mittlerweile vom OlG München Recht bekommen.

        Die GEMA darf und hätte nie Videos sperren können.

        Die GEMA ist momentan der einzige Verein weltweit, der noch Eier in der Hose hat, sich mit dem weltweit mächtigsten Konzern anzulegen. Alle anderen lassen sich die Preise von Google diktieren.
        Warum das keiner kapiert, scheint wohl einem perfekten Lobbyismus seitens Google geschuldet zu sein.

        13. Mai 2015 | 22:27 Uhr | Kommentieren
  • Alex

    Wie schön das es Proxys gibt 🙂

    13. Mai 2015 | 20:02 Uhr | Kommentieren
  • Remi

    Naja wenn man sich die Preise der GEMA anschaut kann ich youtube gut verstehen

    Aber wer ein Problem mit der Sperrung hat kann nur vpn empfehlen xD

    13. Mai 2015 | 22:35 Uhr | Kommentieren
    • Rob

      Wieso, was hast Du mit den Preisen zu tun?

      Bei der derzeit noch anhängigen Schadensersatzklage am LG München gegen YouTube geht es um die Prüfung der Angemessenheit der von der GEMA mindestens geforderten 0,375 Cent ( Richtig das sind 0,00375 Euro!) pro werbefinanzierten Stream., die sich YouTube weigert(!) zu zahlen. Dass YouTube damit ohne Probleme deutsches Recht bricht, ist dem Unternehmen ziemlich egal. Denn wie gesagt, hat YT nach aktueller Gesetzgebung eine Pflicht Zahlung zu leisten, die nach der Einigung dann mit bereits getätigten Zahlungen gegengerechnet werden. Denn derzeit bekommen die Künstler seit 2009 gar nichts über YT. Von einem weltweit mächtigen Unternehmen, was Milliarden in die Kasse durch Werbefinanzierung gespült bekommt.

      Und du behauptest also, die Preisforderung der GEMA sei zu hoch? Wie kann man nur auf so eine Idee kommen?

      Wenn überhaupt, sollte man auf gesetzgebender Seite diskutieren.

      14. Mai 2015 | 11:29 Uhr | Kommentieren
  • Tom

    Kann Rob nur ein Kompliment machen, einer der es versteht und objektiv betrachtet! Es geht hier nämlich nicht um die Interessen des Konsumenten (welcher sich natürlich freut [mich eingeschlossen] wenn er für Inhalte nichts zahlen muss), sondern um die Interessen und berechtigten Ansprüche der Künstler die von der GEMA vertreten werden. Ich bin kein Freund der GEMA und auch ihre Gebührenpolitik ist streitbar, ABER ind diesem Fall haben sie völlig recht! YouTube generiert mithilfe von „Künstlern“ Inhalt bzw nutzt diesen und erwirtschaftet über diese Bereitstellung Milliarden, gibt diese aber an die Verantwortlichen nicht (in angemessener Weise) weiter.

    Und youtube schiebt einfach ihrer Geiz Geldgier diese ralsche Begründung vor.

    13. Mai 2015 | 22:56 Uhr | Kommentieren

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