Die Europäische Kommission hatte Apple unterstellt, Geheimabsprachen mit diversen Plattenlabels getroffen zu haben. Damit sollten kostenlose Konkurrenzanbieter vom Markt gedrängt werden, so die Vermutung des Gremiums.
Re/code beruft sich in seinem Bericht auf anonyme Quellen, die Einblicke in das Verfahren hatten. Die Akten würden aber nicht geschlossen, sondern die Wettbewerbshüter wollen Apple weiter im Auge behalten.
Erste Nachforschungen hatten im April begonnen. Apple soll damals Druck auf die Musikbranche ausgeübt haben, damit diese nicht mehr mit kostenlosen und werbefinanzierten Streaming-Anbietern kooperierten.
Zweites Verfahren anhängig
Obwohl das erste Verfahren nun zu einem vorläufigen Ergebnis gekommen ist, ermittelt die EU auch noch in einem zweiten Fall gegen den iPhone-Hersteller. Dabei werden die Bedingungen des App Store in Bezug auf die Musikbranche untersucht und ob diese sich nicht nachteilig auf Anbieter wie Spotify auswirken, welcher im Zuge des Verfahrens auch befragt wurde.
Ermittlungen auch in den USA
Ein ähnliches Verfahren wie in der Europäischen Union läuft derzeit auch in den USA. Zuständig ist hier das Justizministerium und die Handelsaufsicht. Streitpunkt ist die 30-prozentige Gewinnbeteiligung, die Apple für App-Verkäufe und Abonnements seinen Geschäftspartnern abverlangt. Illegal könnte auch das Link-Verbot im App Store sein, womit Apple vermeiden möchte, dass die Endkunden leicht auf die Hersteller-Stores zugreifen können.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen
0 Kommentare