BGH erklärt Apples „Entsperr-Patent“ für nichtig

| 10:22 Uhr | 3 Kommentare

Einen Nachtrag zum gestrigen Tag haben wir noch. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Entsperr-Patent, welches zum Entsperren des iPhone, iPad und iPod touch dient, für nichtig erklärt. Bei der Verhandlung ging es darum, inwiefern die Wischgeste als technische Lösung überhaupt patentfähig ist.

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Entsperr-Patent für nichtig erklärt

Apple hatte das Patent im Jahr 2006 angemeldet und dieses im Jahr 2010 zugesprochen bekommen. Motorola und Samsung haben das Streitpatent mit zwei vom Bundespatentgericht miteinander verbundenen Patentnichtigkeitsklagen angegriffen.

Der BHG urteilt wie folgt

Das Bundespatentgericht hat das Streitpatent sowohl in der erteilten Fassung als auch in der Fassung von 14 Hilfsanträgen gemäß Art. II § 6 Satz 1 Nr. 1 IntPatÜbkG mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt. Der Gegenstand des Streitpatents in seiner erteilten wie in der mit den Hilfsanträgen verteidigten Fassung sei nicht patentfähig (Art. 52 Abs. 1 EPÜ), weil er nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhe (Art. 56 Satz 1 EPÜ). Die Merkmale der Lehre des Streitpatents, die über den nächstkommenden Stand der Technik hinausgingen, seien bei der Beurteilung der Patentfähigkeit nicht zu berücksichtigen, weil sie kein technisches Problem lösten. Nach diesen Merkmalen werde vielmehr lediglich durch grafische Maßnahmen die Bedienung für den Benutzer vereinfacht.

(Danke für eure Hinweise)

Kategorie: Apple

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3 Kommentare

  • Joe

    In meinen Augen irgendwie ein komische Spiel. Da gibt es eine Patentamt mit den ganzen Spezialisten die prüfen, wägen ab und entscheiden, ob eine Idee, ein Produkt patentwürdig ist oder nicht, dies geschieht nach klären Normen und Regeln. Die Hersteller zahlen viel Geld für dieses ganze Vérfahren und den zugesprochenen Patenten. Jahre später kommt dann der BHG und erklärt das Patent für nichtig. Ja, was nun? Hat das Patentamt einen schlechte Job abgeliefert? Sitzen da nur Vollposten. Ein Hersteller verlässt sich doch auf ein Zu- oder Absage einer Behörde. Das gleiche Problem haben Firmen mit den oft undurchschaubaren politischen Rahmenbedingungen.

    26. Aug 2015 | 21:06 Uhr | Kommentieren
    • StefanE

      Ich merke die Vermutung aus einem anderen Forum an:
      Apple hat auch noch das mitführen des Schiebers patentieren lassen.
      Dieses ist nach neuem Recht jedoch nicht mehr Patentwürdig.
      Daher bleibt das Entsperren durch die Geste, welche es schon vorher gab.
      Durch die Verbindung mit dem Schieber war es damals was neues und hat das Patent erhalten – nach heutigem Recht ist das jedoch hinfällig.

      27. Aug 2015 | 8:02 Uhr | Kommentieren
  • Tobias

    Es gibt Dinge die dürfen nicht patentiert werden oder als Geschmacksmuster registriert werden.

    Dazu zählen für mich das Geschmacksmuster „4 runde Ecken auf der Oberseite“ z.B.

    Unabhängig vom Hersteller muß dieser ganze Quatsch gelöscht werden.

    Apples Klagen implodieren gerade wegen solcher Falsch/Trivialpatente.

    So geht Apples Hauptverfahren gerade vor den obersten Gerichtshof in den USA mit ungewissen Aussichten.

    Samsung z.B. hat einiges kopiert, Apple teilweise ebenso, speziell im IOS. Und jetzt ?

    Fortschritt für alle !

    27. Aug 2015 | 10:22 Uhr | Kommentieren

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