Klage von Apple-Store-Angestellten wegen Taschenkontrollen zurückgewiesen

| 9:22 Uhr | 0 Kommentare

Eine Gruppe von Apple-Store-Angestellten hatte sich in einer Sammelklage gegen den Konzern gewandt, weil sie die Sicherheitsvorkehrungen, die der Konzern gegen die eigenen Beschäftigten erlassen hatte, als erniedrigend empfanden. Ein Gericht in Kalifornien hat diese Klage am Samstag zurückgewiesen. Das meldete der Nachrichtensender Bloomberg.

apple_logo_kudamm_61px

Die Sicherheitsmassstäbe waren 2009 eingeführt worden und sahen unter anderem Taschenkontrollen der Beschäftigten vor.

Der Klage hatten sich insgesamt 12.400 Angestellte aus 52 Apple Stores im US-Bundesstaat Kalifornien, wo auch der Hauptsitz des iPhone-Herstellers liegt, angeschlossen. Erst im Juli war sie als Sammelklage zugelassen worden.

Vorwurf: Apple verstößt gegen das Arbeitsrecht

Apple wird darin vorgeworfen, gegen das US-Arbeitsrecht zu verstoßen, konkret gegen den Fair Labor Standards Act. Denn die umfangreichen Durchsuchungen würden Zeit kosten, die den Beschäftigten nicht finanziell vergolten wird. Nach Angaben der Anwälte summierte sich der Schaden pro Angestelltem und Jahr auf 1400 US-Dollar.

Der Konzern wollte mit den Regeln dafür sorgen, dass weniger kostbare Technik auf illegale Wege die Läden verlässt. Die Manager waren seitdem für die Durchsuchungen verantwortlich.

Richter: Angestellte sind selbst schuld an den Vorkehrungen

Aus Sicht des zuständigen Richters William Alsop lag die Verantwortung bei den Beschäftigten selbst, die doch einfach keine Taschen mit zur Arbeit hätten bringen können. Somit hätten sie sich die peinlichen Durchsuchungen erspart. Letztendlich seien sie für die Durchsuchungen selbst verantwortlich, so Alsop.

Die Klage war 2013 eingereicht worden. Ein Jahr später wies sie der selbe Richter schon einmal zurück mit Verweis auf eine Gerichtsentscheidung des U.S. Supreme Court in einem ähnlichen Fall.

Kategorie: Apple

Tags:

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert