Telekom: Spotify-Option wird zukünftig nach Verbrauch des Inklusiv-Volumens gedrosselt

| 9:22 Uhr | 5 Kommentare

Seid ihr Telekom Moilfunkkunde und habt ihr Intersse am Musik-Streaming-Dienst Spotify? So können wir euch nur ans Herz legen, die Spotify Option direkt über die Telekom anstatt bei Spotify zu buchen? Warum? Ihr könnt Spotify über das Mobilfunknetz nutzen, ohne dass das Musik-Streaming auf euer Datenvolumen angerechnet wird. Allerdings wird sich zum 28. April 2016 etwas ändern.

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Telekom + Spotify: Änderungen zum 28.04.2016

Das Inkrafttreten einer neuen EU-Verordnung zum 30.04.2016 kann sich künftig nach Verbrauch Ihres Datenvolumens auch auf die Nutzung von Spotify auswirken. Nach Verbrauch des Inklusiv-Volumens muss auch der Datenverkehr beim Streamen von Musik gedrosselt werden. Auch weiterhin belastet die Nutzung von Spotify euer Datenvolumen nicht. Allerdings: Wenn die Datendrossel greift, so wird auch die Spotify-Nutzung gedrosselt. Dies ist aktuell nicht der Fall.

Die Telekom setzt die Regelungen der Verordnungen ab dem 28. April 2016 um. Dies macht das Musikhören im mobilen Netz faktisch unmöglich, da nach Greifen der Bandbreitenbeschränkung die Geschwindigkeit auf max. 64 kbit/s im Download und 16 kbit/s im Upload gedrosselt ist. Im Telekom-Blog hält das Bonner Unternehmen ein paar Tipps bereits, wie ihr Spotify trotz vermidnerter Bandbreite auch weiterhin nutzen könnt.

  • Im WLAN funktioniert Spotify weiterhin wie gewohnt unbegrenzt. Das gilt auch für HotSpots.
  • Wenn Sie die Option SpeedOn buchen, funktioniert Spotify auch mobil wie gewohnt. Das Streamen belastet ihr gebuchtes Datenvolumen selbstverständlich nicht.
  • Das Anhören von Offline-Playlists oder Alben ist ebenfalls nicht von der Bandbreitenbeschränkung betroffen und funktioniert weiterhin. Tippen Sie dazu bei einem Album auf die Fläche „Speichern“ (l., dieser Schritt entfällt bei Playlists). Daraufhin erscheint die Option „Offline verfügbar“ (m.). Aktivieren Sie diese, werden die Titel dieses Albums/dieser Playlist auf Ihrem Gerät gespeichert und sind jederzeit verfügbar.

Solange eure Downloadgeschwindigkeit nicht gedrosselt wird, können ihr Spotify wie gewohnt nutzen. Wie schmeckt euch diese neue Regelung? Viele Internetnutzer haben sich bereits für die Netzneutralität eingesetzt und nun gibt es hierzu die ersten Regelungen? Fair oder nicht fair?

Kategorie: App Store

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5 Kommentare

  • Daniel

    Für mich ein Killer. Habe schon länger überlegt ob ich Spotify über meinen Telekom Vertrag beziehen soll, aber jetzt ist die Option nochmal unwahrscheinlicher für mich.
    Da ich als Student für Spotify nur 4,99€ löhnen muss heißt die Telekom-Option 5€ Aufschlag. Das wäre noch okay gewesen wenn keine Drossel da wäre. Aber jetzt mit der Semi-Drossel ist es das definitiv nicht mehr wert. Weil mal im Ernst: richtig nötig wird die Option erst wenn die Drosselung einsetzt.

    28. Mrz 2016 | 11:17 Uhr | Kommentieren
  • JD

    Daniel, der Vorteil ist doch eher, dass die Drosselung deutlich später oder nicht eintritt, da sich Spotify nicht auf das Volumen ausübt.

    28. Mrz 2016 | 12:08 Uhr | Kommentieren
  • Jan

    Ich habe bei der Telekom noch einen Friends-tarif von vor knapp 2 Jahren mit Spotify Premium als Friendsbonus. Für mich war das damals der Kaufgrund bzw. der Grund warum ich wieder bei der Telekom verlängert habe. Da ich eh nur 850 MB Datenvolumen habe, wird Spotify Premium für mich total sinnlos bei der Telekom. Gut das mein Vertrag im Sommer ausläuft 🙂

    28. Mrz 2016 | 12:52 Uhr | Kommentieren
  • Eddi

    Setzt ja voraus dass das Volumen gedrosselt wird. Wenn ich 800MB im Monat verbrauche dann buche ich 1GB und hab kein Problem. Trotzdem komisch, dass das Gesetz die „Lücke“ zulässt, vor der Drosselung unbegrenzt lange unbegrenzt schnell zu streamen. Der Sinn der Netzneutralität ist schließlich die Gleichberechtigung aller, das wird hier so halb durchgesetzt.

    28. Mrz 2016 | 18:37 Uhr | Kommentieren
  • peter

    Gilt das auch für laufende Vertäge? Oder sind nur ab dann abgeschlossene Vertäge davon betroffen?

    28. Mrz 2016 | 22:18 Uhr | Kommentieren

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