Pokémon Go: Verbraucherzentrale mahnt Entwickler wegen AGB ab

| 16:45 Uhr | 0 Kommentare

Gehört ihr auch zur Pokémon Go Community? Das Spiel polarisiert, ohne wenn und aber. Während auf der einen Seite viele Millionen Anwender das jüngste Nintendo Werk spielen, können alle anderen Nutzer dem Spiel nichts abgewinnen. Wie dem auch sei, jeder entscheidet selbst.

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Verbraucherzentrale mahnt Niantic wegen Pokémon Go AGB ab

Am heutign Tag meldet sich der Bundesverband Verbraucherzentrale (vzbv) zu Wort und gibt bekannt, dass man die Entwickler von Niantic wegen der Pokémon Go AGB abgemahnt hat. Demnach enthalten die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen weitreichende und nach deutschem Recht unzulässige Klauseln. Die Rede ist von 15 Klauseln. Der vzbv fordert bis 9. August 2016 eine Unterlassungserklärung von Niantic, sonst wird Klage geprüft.

Unter anderem heißt es in der Pressemitteilung

Vor der Nutzung der sehr beliebten Spiel-App müssen Spieler sich beim Entwickler Niantic über ein Google-Konto oder im Pokémon Trainer Club(PTC) anmelden und neben Nutzerdaten wie der Email-Adresse auch die Standortdatenfunktion ihrer Smartphones oder Tablets freigeben. Anonymes Spielen wird dadurch praktisch unmöglich gemacht. Weil das Unternehmen aus San Francisco (USA) durch die App sehr viele personenbezogene Daten erhält, hat sich der vzbv die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen genauer angeschaut.

Dabei trat eine Reihe von kritischen Punkten zu Tage. So kann Niantic den einmal geschlossenen Vertrag mit dem Nutzer jederzeit abändern oder Dienste ganz einstellen. Davon betroffen wären auch In-App-Käufe mit echtem Geld. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. Weiter enthalten die Nutzungsbedingungen weitreichende Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse. Für die Anwendung soll kalifornisches Recht gelten. Widersprechen Verbraucher nicht rechtzeitig im Vorfeld, sollen sie bei Streitigkeiten ein Schiedsgericht in den USA anrufen.

Auch die Datenschutzerklärung verletzt nach Auffassung des vzbv deutsches Datenschutzrecht, etwa durch schwer verständliche oder zu weitreichende Einwilligungserklärungen. So können personenbezogene Daten nach Ermessen von Niantic unter anderem an private Dritte weitergegeben werden.

Kategorie: App Store

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