US-Berufungsgericht hebt Patentstrafe in Höhe von 533 Millionen Dollar gegen Apple auf

| 22:22 Uhr | 5 Kommentare

Über ein Jahr ist es mittlerweile her, dass Apple von einem US-Gericht dazu verurteilt wurde, eine Patentstrafe in Höhe von 533 Millionen Dollar an Smartflash zu zahlen. Diese Summe reichte dem Patent-Troll jedoch nicht und er klagte erneut gegen Apple. Wie es nun ausschaut, wird Apple nicht einen Dollar zahlen müssen. Dies hat ein US-Berufungsgericht entschieden.

US-Berufungsgericht hebt Patentstrafe gegen Apple auf

Anfang letzten Jahres kam ein US-Gericht zu dem Urteil, dass Apple mit seiner iTunes Software mehrere Patente von Smartflash verletzt. Eine Patentstrafe von 533 Millionen Dollar wurde verhängt.

Jüngst hat sich ein Berufungsgericht erneut mit dem Thema beschäftigt und das Urteil aufgehoben, so Reuters. In der Urteilsbekundung heißt es, dass die Smartflash Patente zu abstrakt seien und nicht hinreichend eine zu schützende Erfindung beschreiben. Im konkreten Fall ging es um die Datenspeicherung sowie die Zugriffsverwaltung durch ein Bezahlsystem.

Bei Smartflash handelt es sich um einen sogenannten Patent-Troll, der zur Lizenzierung von Patenten gegründet wurde. Das Unternehmen selbst stellt keine eigenen Produkte her, sondern verwertet ausschließlich Patente. Zudem betonte Apple, dass Smartflash keine Angestellten hat, keine Arbeitsplätze schafft und zudem auch keinen Sitz in den USA besitzt. Neben Apple hat Smartflash übrigens auch Samsung, Google und Microsoft verklagt. Diese Streitigkeiten dauern noch an.

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5 Kommentare

  • Zen

    Dann sollte wohl endlich mal ein Gesetz geschaffen werden, was sowas grundsätzlich verbietet!

    03. Mrz 2017 | 7:10 Uhr | Kommentieren
  • Steve der Heilige

    nicht ganz einverstanden

    Patente sind Handelsware – es ist somit nicht einzusehen, weshalb eine Erfindung gratis genutzt werden darf, nur weil der ursprüngliche Erfinder das Patent an eine Drittperson verkauft hat. Mit der obigen Einstellung müssten man dann aber sehr viel verbieten – z.B. Landkauf ohne Absicht zu bauen, nur um damit dann einen horrenden Gewinn machen zu können etc. etc.
    Im obigen Fall scheint das Patent an sich das Problem gewesen zu sein, fragt sich eher, weshalb es dann überhaupt erteilt wurde.

    03. Mrz 2017 | 9:22 Uhr | Kommentieren
  • Gast

    Lieber Steve…

    nicht ganz einverstanden
    Landkauf mit dem Hintergedanke der Bereicherung ist Spekulation ähnlich einer Aktie.
    Hier kann man muss aber nicht Gewinn erwirtschaften.
    Bei Patenten die weder genutzt noch ausgeführt werden sieht die Sache aber ganz anders aus
    und lässt sich so auch nicht vergleichen.
    Sogenannte Patent-Trolle die weder eine Produktion noch eine Lizenzierung erwägen sondern
    nur auf den Moment warten bis ihre Patente von anderen Genutzt werden um dann Prozesse
    im Sinne der Bereicherung zu führen schaden der Gesellschaft.
    Somit würde ich hier Zen unterstützen , wohlgleich ich hier auf Richter hoffe die Prozesse einfach
    abschmettern, dann löst sich die Sache von allein.

    03. Mrz 2017 | 13:38 Uhr | Kommentieren
  • Gast

    Wie könnte man diese leidige Angelegenheit lösen…..
    nicht jeder kann sich obwohl er tausende gute Ideen hat ein Patent oder
    eine Produktion leisten.
    Ich würde die Patente von Einzelpersonen auf einer Scala von 1-4
    auf der ersten Stufe auf eine Laufzeit von 5 Jahren ( Europa ) und auf
    10 Jahre ( Weltweit )begrenzen.
    Auf Stufe 2 nur noch eine Verlängerung von 5 Jahren gewähren sollte
    das Produkt , Erfindung auch Produziert werden..
    Ansonsten ist es der Allgemeinheit zur Verfühgung zu stellen und wird in
    einem fairen Bieterverfahren versteigert. Von dem Erlös werden die
    angefallenen Kosten und der Erfinder ausgezahlt.
    Stufe 3 erreichen nur Firmenpatente , Verlängerung nach 5 Jahren ohne
    Produktion auchVersteigerung . Verlängerung mit Produktionsnachweis
    um weiter 2 Jahre.
    Stufe 4 ein Sonderfall , betrifft nur vererbte Patente hier sollte man auch die Laufzeiten
    und Schubladen ordentlich aufräumen. Versteuerung bei Nicht-Produktion 70-90%
    Da gibt es Familien wo der Ur-Ur Opa mal eine geniale Idee hatte und die 3 und 4
    Generation davon Leben ohne jemals einen Finger zu bewegen außer beim
    Unterzeichen der Verträge.

    03. Mrz 2017 | 13:59 Uhr | Kommentieren
    • Steve der Heilige

      Sehr gute Idee, das mit den Stufen / Laufzeiten

      Wobei ich Stufe 4 streichen würde und dafür die anderen Stufen ergänzen würde
      – wenn ein Erfinder in den obigen Zeiträumen stirbt, gehen die Rechte ja eh auf die Erben über somit brauchts
      keine 4. Stufe extra für Erben und mit zusätzlichen Laufzeiten

      03. Mrz 2017 | 16:42 Uhr | Kommentieren

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