Australische Wettbewerbshüter verklagen Apple wegen „Error 53“

| 15:17 Uhr | 0 Kommentare

Wir dachten eigentlich, dass das Thema „Error 53“ bzw. „Fehler 53“ längst erledigt sei. Nun wird das Ganze noch einmal aufgewärmt, da die Australian Competition and Consumer Commission gegen Apple in dieser Angelegenheit Klage eingereicht hat.

„Error 53“: australische Behörde verklagt Apple

Wir bringen euch noch einmal kurz auf Ballhöhe, um was es sich beim Fehler 53 eigentlich handelt. Im Kern dreht es sich um den Touch ID Fingerabdrucksensor. Wurde dieser unsachgemäß repariert, konnte dies zum Error 53 führen und betroffene Geräte konnten nicht mehr genutzt werden. Es handelt sich um ein Sicherheitsfeature von iOS, damit nicht manipulierte Fingerabdrucksensoren installiert werden

Spätestens beim iOS-Update stellte Apple fest, dass ein unautorisierter Eingriff erfolgt ist. Die Folge war, dass Apple das Gerät aus Sicherheitsgründen außer Gefecht setzt. Der Fehler trat jedoch nur bei unsachgemäßer Reparatur auf. Zwangsläufig führte dies dazu, dass einige Nutzer ihr iPhone nicht mehr nutzen konnten. Kurz darauf wurde eine erste Klage eingereicht.

Mit iOS 9.2.1 hat Apple den Fehler behoben, so dass bei betroffenen Geräten zumindest das iPhone wieder genutzt werden konnte. Der Touch ID Sensor bliebt jedoch weiter ohne Nutzen.

Die ACCC behauptet nun, dass Apple Hunderte-Smartphones bewußt außer Gefecht gesetzt und sich geweigert habe, die Geräte zu reparieren. Apple sagt hingegeben, dass die Geräte bei einem nicht autorisierten Händler repariert wurden und dies zu den Problemen geführt habe. Die Verbraucher-Rechte würden nicht erlöschen, nur will ein Nutzer sein Gerät bei einem nicht autorisierten Händler reparieren lässt, so die Behörde. Fraglich ist nur, ob sowas überhaupt von einem Garantie-Fall abgedeckt wird.

Kategorie: iPhone

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