Prepaid-Karten: Ab dem 01. Juli besteht Ausweispflicht – Anbieter setzen auf Video-Ident-Verfahren

| 9:15 Uhr | 0 Kommentare

Möchtet ihr ab dem 01. Juli eine Prepaid-Karte kaufen, so gelten strengere Rrgeln. Die Bundesregierung hat das Telekommunikationsgesetzt, genauer gesagt den Paragraphen 111 des TKG, geändert, um die Kriminalität und den Terrorismus besser bekämpfen zu können. Konkret sollen SIM-Karten durch die Erhebung und Prüfung der Daten ihrem Besitzer eindeutig zugeordnet werden können.

Telekom und Vodafone setzen auf auf Video-Ident-Verfahren

Dieser Tage informieren die Mobilfunkanbieter über die Änderungen, die zum 01. Juli in Kraft treten. So schreibt die Telekom zum Beispiel

Was in den Telekom-Shops und im Handel schon lange üblich ist, gilt ab Juli 2017 für alle Vertriebskanäle: Beim Erwerb von Prepaid-Karten müssen Mitarbeiter die Identität der Person anhand eines Ausweises verbindlich prüfen und die korrekten Daten erfassen.

In Kanälen ohne persönlichen Kundenkontakt wie dem Onlineshop oder im SB-Mitnahmegeschäft (Drogerien, Tankstellen etc.) setzt die Telekom auf das so genannte Video-Ident-Verfahren, das Kunden häufig schon von Banken kennen. Dabei wird per Video-Chat das gültige Ausweisdokument geprüft, bevor die Aktivierung der Prepaid-Karte erfolgen kann. Die Telekom bietet dieses Verfahren schon seit einigen Wochen für den Onlineshop an. Die Kundenreaktionen sind bisher sehr positiv.

Auch Vodafone informiert

§111 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) besagt: Ab 01. Juli 2017 müssen Telekommunikationsanbieter die Identität ihrer Prepaid-Kunden anhand eines Ausweises prüfen. Das Aus für Prepaid-Karten vom Supermarkt? Keineswegs. Denn mit der Identifizierung per Video kann nach Erwerb ganz bequem von jedem Ort aus die Vodafone-Karte freigeschaltet werden. Dafür setzt der Kunde die SIM-Karte in sein Smartphone oder Tablet ein und wird nach Start des Web-Browsers zur Selbstregistrierung aufgefordert. Anschließend geht’s los mit der Video-Identifizierung. Vodafone überprüft im nächsten Schritt die eingegebenen Daten und schaltet die SIM-Karte frei. Hierfür muss sich der Kunde nicht im WLAN befinden. Hat der Kunde kein Smartphone oder Tablet, kann er sich über jedes andere kamera- und internetfähige Gerät identifizieren.

Klingt in beiden Fällen auf den ersten Blick nach einer unbürokratischen Lösung.

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Kategorie: Apple

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