EU verhängt gegen Google eine Rekordstrafe in Höhe von 2,42 Milliarden Dollar

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Die Europäische Kommission verhängt gegen Google eine Rekordstrafe in Höhe von 2,42 Milliarden Dollar. Dem US-Unternehmen wird vorgeworfen, seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschine durch unzulässige Vorzugsbehandlung für den eigenen Preisvergleichsdienst missbraucht zu haben.

EU-Kommission verhängt Geldbuße in Höhe von 2,42 Milliarden Dollar gegen Google

Die Europäische Kommission hat sich am heutigen Tag per Pressemitteilung zu Wort gemeldet und bekannt gegebenen, dass eine Geldbuße in Höhe von 2,42 Milliarden Euro gegen Google verhängt wurde. Dem Internetriesen wird vorgeworfen, gegen das EU-Kartellrecht verstoßen zu haben. Es heißt

Google hat seine beherrschende Stellung auf dem Markt der allgemeinen Internetsuche missbräuchlich ausgenutzt, indem es einem anderen Google-Produkt – seinem ursprünglich „Froogle“ genannten Dienst, der 2008 in „Google Product Search“ und 2013 in „Google Shopping“ umbenannt wurde – auf dem von der Suche getrennten Markt für Preisvergleichsdienste einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft hat.

  • Google hat seinen eigenen Preisvergleichsdienst systematisch am besten platziert: Die Ergebnisse seines Preisvergleichsdiensts werden ganz oben auf der Liste der Suchergebnisse oder manchmal in einem eigenen Feld auf der rechten Seite dieser Liste angezeigt und ansprechend präsentiert. Sie werden vor den Ergebnissen aufgeführt, die anhand der generischen Suchalgorithmen als relevanteste Ergebnisse ermittelt werden. Dies geschieht immer, wenn ein Verbraucher in der allgemeinen Google-Suchmaschine nach einem Produkt sucht, für das Google Ergebnisse seines Preisvergleichsdiensts zeigen möchte. Folglich wendet Google seine generischen Suchalgorithmen nicht auf den eigenen Preisvergleichsdienst an.

  • Bei konkurrierenden Preisvergleichsdiensten dagegen werden diese generischen Algorithmen für die Platzierung genutzt und bewirken auch Herabstufungen (sodass diese auf der Liste der Suchergebnisse weiter nach unten rutschen). Preisvergleichsdienste im EWR können durch mindestens zwei verschiedene Algorithmen, die 2004 bzw. 2011 erstmals angewendet wurden, herabgestuft werden. Die am besten platzierten Wettbewerber werden nachweislich im Durchschnitt erst auf Seite vier der Suchergebnisse von Google angezeigt, und andere Dienste sind sogar noch weiter unten platziert. Praktisch bedeutet das, dass die Verbraucher konkurrierende Preisvergleichsdienste nur sehr selten in den Suchergebnissen von Google zu sehen bekommen.

Kategorie: Apple

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