Niederlage für Psystar vor Gericht

| 6:20 Uhr | 0 Kommentare

psystarApple kann im gerichtlichen Streit gegen Psystar einen wichtigen Sieg für sich erringen. An diesem Wochenende entschied der Richter William Alsup, dass der der Klonhersteller Psystar gegen geltendes Recht verstoßen habe. Bei dieser Entscheidung handelt es sich allerdings nicht um ein rechtkräftiges Urteil.

Immer der Reihe nach. In dem Ersuchen um ein „Summary Judgement“ hat der Richter den Antrag von Apple stattgegeben und den von Psystar abgelehnt. Bei dem „Summary Judgement“ handelt es sich um kein rechtskräftiges Urteil, es ist jedoch als eine Art Urteil vor dem Start des Hauptverfahrens zu sehen und gibt einen deutlichen Hinweis darauf, wie das Hauptverfahren ausgehen werden. Der Richter William Alsup hat in diesem „Summary Judgement“ festgestellt, dass Psystar Apples Rechte durch die Modifikation von Mac OS X verletzt habe.

Zudem habe der Klonhersteller auch gegen Produktions- und Vertriebsrechte verstoßen.

Das Hauptverfahren in diesem Prozess beginnt im Januar.

Kategorie: News aus aller Welt

Tags:

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert