Apple siegt erneut: Samsung Galaxy Tab 10.1 weiterhin in Deutschland verboten

| 10:57 Uhr | 3 Kommentare

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Wieder einmal öffnen wir ein weiteres Kapitel in den Patenrechtsstreitigkeiten zwischen Apple und Samsung. Am heutigen Vormittag hat das Oberlandesgericht Düsseldorf abermals das Samsung Galaxy Tab 10.1 verhandelt. Samsung erhielt bereits im letzten Jahr für dieses Modell ein Verkaufsverbot ausgesprochen, da Apple ein Geschmacksmuster-Patent durchsetzen konnte. Apple berief sich darauf, dass Samsung das iPad kopiere und den Erfolg des iPad nutze, um die eigenen Geräte an den Mann und die Frau zu bringen. Samsung reagierte und brachte mit dem Samsung Galaxy Tab 10.1N ein leicht abgewandeltes Gerät auf den Markt.

Mit der heutigen Entscheidung hat das OLG Düsseldorf dem südkoreanischen Hersteller untersagt, die beiden Modelle Galaxy Tab 10.1 und Galaxy Tab 8.9 zu verkaufen. Richter Wilhelm Berneke stützte sein Urteil auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, da seiner Ansicht nach Samsung das iPad in unlauterer Weise nachbilde.

Interessanterweise stützt sich der Richter nicht auf Geschmacksmuster des iPads, sondern verbietet den Verkauf von Galaxy Tab 10.1 und Galaxy Tab 8.9 mit einem deutsches Gesetz. Zuvor basierte die Entscheidung auf einer europäischen Norm.

Die heutige Entscheidung betrifft nicht das Nachfolgemodell Galaxy Tab 10.1 N. Hinsichtlich des Tablets Galaxy Tab 10.1 N hat das Landgericht Düsseldorf am 22.12.2011 mündlich verhandelt und wird am 09.02.2012 eine Entscheidung treffen„, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Erst in den letzten beiden Wochen musste Samsung zwei Niederlagen (hier | dort) vor dem LG Mannheim hinnehmen. Darüberhinaus gibt es in zahlreichen weiteren Ländern gerichtliche Streitigkeiten zwischen beiden Unternehmen.

Kategorie: Apple

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3 Kommentare

  • Fu Man Shu

    Wen juckts ? In zeiten des Internets muss interessiert sowas niemanden. In England gibts die oben drein noch Billiger.

    31. Jan 2012 | 13:06 Uhr | Kommentieren
  • DAMerrick

    Ahnung von Recht und Gesetz hast du nicht, oder? Siehe mein Kommentar.

    31. Jan 2012 | 18:44 Uhr | Kommentieren
  • DAMerrick

    Tja, Apple. Nichts mit Satz und Sieg, im Gegenteil. Ein Pyrrhussieg. Teuer erkauft. Das kommt davon wenn man zu viel klagt.

    Auch das OLG erkennt keinen Verstoß gegen das Geschmacksmuster. Im Gegenteil -hätte kein Verstoss gegen den Wettbewerb vorgelegen wäre das 10.1 nicht verboten worden.

    Niederlande und auch Deutschland sehen einmal dass das Geschmacksmuster sehr allgmein gehalten ist und zum anderen das es etwas schützen will was es schon vorher von vielen Firmen gab.

    Wer es nicht wusste:
    Im Gegenteil zum Patent kann man ein Geschmacksmuster einfach so anmelden. Ob dieses gerechtfertigt ist beweist sich erst in einem Verfahren.

    Und zum Dritten: Dass weder das 10.1 noch das 10.1N das Geschmacksmuster verletzen.

    Geschmacksmuster hätte Apple geholfen, ein Verbot für die gesamte EU.
    Jetzt läuft es wohl eher darauf hinaus dass Apple das Muster aberkannt bekommt.

    31. Jan 2012 | 18:48 Uhr | Kommentieren

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