Markenrechtsstreit, die Nächste: Proview verklagt Apple in Amerika

| 18:45 Uhr | 0 Kommentare

Proview fährt im Rechtsstreit um den Markennamen „iPad“, den man bereits seit einigen Monaten mit Apple führt, härtere Geschütze auf. Nachdem Proview im Dezember 2011 (Anfang Februar 2012 gingen die Streitigkeiten weiter) einen vorläufigen Sieg auf seiner Seite verbuchen konnte und die Namensrechte in China – die Apple von der taiwanesischen Tochterfirma des Konzerns gekauft hatte – für sich beanspruchen konnte, wurden vor zwei Wochen zum Teil die iPad 2 Verkäufe in China gestoppt. Der Verkauf konnte mittlerweile wieder aufgenommen werden, doch Proview gibt sich noch längst nicht geschlagen und zieht nun in Amerika gegen Apple vor Gericht. In der Anklage sei von Täuschung, Arglist und einer betrügerischen Handlung des kalifornischen Konzerns die Rede.

Täuschung oder Rettung der eigenen Firma?
Proview hatte zu Anfang des neuen Jahrtausends versucht, weltweit einen Computer unter dem Namen IPAD zu verkaufen, allerdings mit mäßigem Erfolg. Finanzielle Probleme des Unternehmens waren ein Grund für den Verkauf der Namensrechte im Jahr 2009 für lediglich 35.000 $ an eine Firma namens IP Application Development Ltd. (iPad…), hinter der Apple steckte. Proview klagt nun aufgrund dieses Vorgehens gegen Betrug und möchte die Annullierung des Verkaufs sowie ein Verbot weiterer Nutzungsrechte erzielen. Zudem verlangt man 2 Mrd. $ Schadensersatz. Pikantes Detail dabei: Proview befindet sich selbst in der Krise – wenn die Firmeneinnahmen bis Mitte des Jahres nicht deutlich aufgestockt werden können, verliert der Konzern seinen Platz an der Börse von Hongkong.

Laut Rechtsexperten und der Agentur Reuters, sei es möglich, dass das amerikanische Gerichtsurteil ganz anders ausfallen könnte als das chinesische – ein Aufschub des Urteils und das Heranziehen eines Vergleichs könnte Apple allerdings schaden. Es wird jedoch vermutet, dass der kalifornische Konzern vor dem Gericht von Santa Clara einen Heimvorteil genießen kann – zumal das Gründen neuer Tochterfirmen zum Erwerb von Rechten nicht unüblich ist.

Kategorie: iPad

Tags: ,

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert