Apple klärt auf: EU-Verbraucherrechte, Apple Garantie, AppleCare Protection Plan

| 17:32 Uhr | 1 Kommentar

Ende des letzten Jahres hat sich Apple in Italien eine blutige Nase geholt. Italiens Wettbewerbshüter waren der Meinung, dass Apple nicht ausreichend über die eigenen Garantiebestimmungen informiert. Trotz Berufungsverfahren wurde Apple dazu verdonnert, 900.000 Euro Strafe zu zahlen.

Doch das war nur der Anfang, zusammen mit zehn europäischen Verbraucherorganisationen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Hersteller aus Cupertino in gleicher Angelegenheit abgemahnt.

Unter der Überschrift „Apple Produkte und gesetzliche Gewährleistung in der EU“ informiert Apple neuerdings über EU Verbraucherrechte, die Apple Garantie sowie den AppleCare Protection Plan.

Kunden, die Apple Produkte kaufen, haben neben den durch die einjährige Apple Herstellergarantie und den optionalen AppleCare Protection Plan geltenden Vorteile zusätzliche Rechte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung in der Europäischen Union. Für Produkte, die nicht von Apple stammen, die jedoch über Apple gekauft wurden, gelten ebenfalls die Verbraucherschutzgesetze der Europäischen Union.

Ihr erhaltet Antworten z.B. zu den Kosten, den Anspruchszeitraum, Ansprechpartner und die Geltung im Ausland.

1 Kommentare

  • DAMerrick

    Wie man sieht versucht Apple so wenig wie möglich preiszugeben um ja nicht die Käufer der Garantierahmens zu verlieren. ^^
    Interessant wird eher ob die Apple-Verkäufer + Support richtig geschult werden.

    31. Mrz 2012 | 18:10 Uhr | Kommentieren

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