EU: Apple wird wegen systematischer Kundentäuschung verdächtigt

| 16:08 Uhr | 28 Kommentare

Apples Garantiebestimmungen sind den Kunden des IT-Konzerns aus Cupertino bestens bekannt. Doch dem EU-Recht entsprechen diese Angaben nicht, die Apple seit Jahren in der Praxis durchsetzt. Demnach müsste der iPhone-Hersteller nämlich eine automatische und kostenlose zweijährige Gewährleistung in den Ländern der EU anbieten. Nun meldet sich die EU-Kommission zu Wort und wirft dem kalifornischen Unternehmen eine systematische Täuschung der Verbraucher vor.

So berichtet der Spiegel von einem Schreiben der EU-Justizkommissarin Viviane Reding, die sich an alle Verbraucherminister der EU-Länder richtet. Darin heißt es unter anderem, dass Apple seine Kunden beim Kauf von Unterhaltungselektronik wie Smartphones, Tablet-Computer, Musikplayern oder Laptops täuschen würde. Demach werden die in der EU geltenden Rechte bezüglich der gesetzlichen Garantie nicht an die Kunden weitergegeben.
Ganz im Gegenteil betreibe Apple aktives Marketing für die kommerzielle Gewährleistung, wie dem Brief weiterhin zu entnehmen ist. Apple versäume es demnach mit Absicht, dass die Kunden auf den kostenlosen Anspruch auf eine zweijährige Gewährleistung hingewiesen werden.

Im südeuropäischen Land Italien musste sich Apple im Dezember 2011 bereits wegen diesen eigenwilligen Bestimmungen der Gewährleistung vor Gericht verantworten und wurde zu einer Zahlung von 900.000 Euro verdonnert. Mit dem nun auferlegten Schreiben fordert die EU-Justizkommissarin die Verbraucherminister auf, dass dieses Thema nun näher untersucht wird. Die Presseagentur des kalifornischen Unternehmens antwortete auf die Spiegel-Anfrage lediglich mit einem Hinweis zu den EU-Verbraucherrechten auf der Homepage von Apple.

Kategorie: Apple

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28 Kommentare

  • iAlex :)

    ich muss sagen, ich bin großer applefan. habe mir gerade das macbookpro retina und das iphone5 gekauft und bin einfach nur begeistert. trotz alle dem bin ich sehr enttäuscht, das es nur 1. jahr garantie gibt. finde ich wirklich schwach!!!
    ich kenne viele, die mit einem 3 jahre alten macbookpro arbeiten und noch nie probleme hatten.

    30. Sep 2012 | 16:28 Uhr | Kommentieren
    • Jabba

      Du darfst dich Glücklich schätzen, dass du überhaupt Garantie auf das Produkt hast!

      30. Sep 2012 | 17:07 Uhr | Kommentieren
  • Lutz

    Hm, sollten der Spiegel und der Autor dieses Blogs wieder die Begriffe Garantie und Gewährleistung durcheinander werfen? Nach deutschem und EU-Recht gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf zwei Jahre Gewährleistung, die gegenüber dem Händler gilt. Außerdem gibt es die freiwillige Garantie eines Herstellers, die an keine gesetzlichen Bestimmungen geknüpft ist, sondern deren Bedingungen der Hersteller frei gestalten kann.

    Ein Beispiel: Kaufe ich einen iMac im MediaMarkt, habe ich einen zweijährigen Gewährleistungsanspruch gegen den MediaMarkt. Geht der iMac kaputt, kann ich zwei Jahre lang gegen den MediaMarkt die kostenlose Gewährleistung geltend machen, wobei ich erst nach sechs Monaten selbst nachweisen muss, dass der Mangel schon seit dem Kauf bestanden hat. Vorher muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel nicht schon seit dem Verkauf bestand. Zusätzlich bietet mir Apple eine Garantie von einem Jahr, die ich mit Apple Care entsprechend verlängern kann. Mit dieser Garantie kann ich dann in der Regel meinen iMac in jedem Apple Store der Welt reparieren lassen – oder auch nicht. Je nachdem, wie Apple die Garantiebedingungen gestaltet.

    30. Sep 2012 | 17:02 Uhr | Kommentieren
    • Marc

      Gefällt mir!
      Mal jemand, der den Unterschied kennt. Trotzdem finde ich es auch schade, dass Apple nur 1 Jahr Garantie gibt. Immerhin verdienen die so viel Geld damit, dass sie auch bei zwei Jahren Garantie nicht Pleite gehen. Aber mit Apple Care lässt sich ja auch noch mal Geld machen. Und dann verdienen sie auch noch doppelt, weil Defekte Hardware einfach repariert und in das nächste MacBook, das repariert wird, eingebaut wird.
      Da wären zwei Jahre Garantie schon angebracht finde ich.

      30. Sep 2012 | 17:28 Uhr | Kommentieren
    • nm

      Erst lesen, dann verstehen, dann antworten:
      Zitat: „Ein Beispiel: Kaufe ich einen iMac im MediaMarkt, habe ich einen zweijährigen Gewährleistungsanspruch gegen den MediaMarkt.“ Kaufe ich im FaulenApfelLager, wird dies verschwiegen und somit versucht, die Zusatzgarantie zu verkaufen.

      30. Sep 2012 | 19:56 Uhr | Kommentieren
    • Domi

      DANKE LUTZ!!! (faith in humanity restored)

      Wollt mich grade erhängen!

      Also: Die Gewährleistung (gesetzlich 24 Monate bei Neuware) ist nicht gleich Garantie (1 Jahr kostenlose Zugabe durch Apple)!!!

      Das kann doch echt nicht so schwierig sein!
      Wer hier abgezogen wird ist der Händler der sich auch noch rechtfertigen muss, nicht der Kunde!

      30. Sep 2012 | 23:01 Uhr | Kommentieren
    • Rob

      Hi Lutz,

      Deine Aussage ist ja im Grunde richtig. Leider bringst Du mit dem Media Markt ein ziemlich schlechtes Beispiel an. Die Mitarbeiter dort werden nach meiner Erfahrung systematisch falsch geschult. Versuche mal beim Media Markt im Rahmen der Sachmängelhaftung, ein reklamiertes Gerät auszutauschen… Keine Chance, ausser Du wirst laut. Erstens schickt dieser Laden alles ein und versucht sich so um die gesetzliche Gewährleistungspflicht herumzudrücken, zweitens blockiert er systematisch das Wahlrecht der Nacherfüllung gemäß § 439 BGB.
      Er hintergeht systematisch das Wahlrecht des Kunden (Original-Zitate: „Sie haben dazu doch gar kein recht“, oder „Sie verstehen da was falsch, 14-Tage Rückgaberecht gibt es nur im Internet“. Oder: „Ich weiß genau darüber bescheid, schließlich hatte ich letzte Woche noch eine Schulung darüber“)
      Meine kaputte Apple Maus habe ich ersetzt bekommen(Akkudeckelverschlusslasche war abgebrochen), nachdem man mir sagte, dies sei reine Kulanz und man sei froh mich loszuwerden.

      Also der Media Markt ist leider das schlechteste Beispiel. Bei Saturn weiß ich nicht, wie die drauf sind. Kann mir aber nichts anderes vorstellen, weil Saturn auch wie MM 100% der Metro-Holding gehört.

      01. Okt 2012 | 9:08 Uhr | Kommentieren
    • Gerry Graupner

      Schließe mich hier voll inhaltlich dem Lutz an:
      Garantie ist zwischen Händler und Kunde – die ist in keinem Land der Welt gesetzlich geregelt, sondern ist von Händler zu Händler verschieden; manche geben Werksgarantie weiter (36 Monate bei HDs etwa oder auch 36 Monate vor Ort bei Displays …). Die Händlergarantie kann aber durchaus auch auf 6 Monate oder auch 3 Monate beschränkt sein.

      Die Gewährleistung ist in jedem Fall innerhalb €U der gesetzlich geregelt – und diese beträgt 2 Jahre.
      Apple hat bei bisherigen Gewährleistungsfällen – etwa nVidia-Motherboardfehler oder Top-cases bei den weissen 13″ MacBook aus Polycarbonat sogar innerhalb 4 Jahren Kaufdatum den Mangel kostenlos ausgetauscht …

      Also nicht mit solch einem schlect recherchierten und schlecht geschriebenem Artikel Öl ins Feuer gießen …

      01. Okt 2012 | 14:12 Uhr | Kommentieren
  • Kay

    Eigentlich müsste Apple von sich aus 2 Jahre Garantie anbieten ! Die ham doch Garnichts zu befürchten ! Ich finde das richtig das 2jahre Garantie durchgesetzt werden sollen. Das gibt’s mittlerweile auf alle elektronischen Artikel , warum nicht auch aufs I phone

    30. Sep 2012 | 18:56 Uhr | Kommentieren
    • Tom

      Dann Schau mal bei Kameras nach….da gibt es sogar Hersteller die gar keine Garantie bieten;)

      30. Sep 2012 | 23:12 Uhr | Kommentieren
      • Schreiber

        Es ist egal ob jemand keine Garantie oder ein Jahr Garantie anbietet, da man in diesem Zeitraum ja immer noch die gesetzliche Gewährleistung hat und die Garantie eine Ergänzung ist und somit erst ab 25 Monate interessant ist.

        01. Okt 2012 | 13:49 Uhr | Kommentieren
  • Alex2

    Natürlich kann man ohne Probleme 2 Jahre Garantie anbieten. Aber wie Marc richtig erwähnt, will man mit der erweitereten Garantie nochmal Geld verdienen. Das ist nicht Kundenfreundlich, aber so ist Apple halt.

    Aber nur das ich das richtig verstehe: Ein richtigtes Problem ist das doch eigentlich „nur“ für den Händler, der die Produkte verkauft, oder? Ich als Kunde habe ja durch das Deutsche bzw. EU-Recht weiterhin Anspruch auf eine Reperatur, sollte das Gerät innerhalb zwei Jahren defekt gehen.

    30. Sep 2012 | 19:00 Uhr | Kommentieren
    • OK

      Hallo Alex2,

      Lutz hat das oben sehr gut beschrieben. Du hast Anspruch auf eine Reparatur auf Grund der gesetzlichen Gewährleistung, wenn der Schaden schon beim Zeitpunkt der Übergabe vorlag. Den Anspruch hast Du gegen deinen Händler. Sollte der Schaden später eingetreten sein, sagen wir mal jetzt im ersten Jahr, dann ist die Garantie des Herstellers zuständig, in diesem Fall also Apple. Garantie grundsätzlich ist freiwillig, auch die Bedingungen, zu denen sie gegeben wird. Im Weißware-Bereich (Waschmaschinen, Trockner, usw) haben die Hersteller die Garantie auf 2 Jahre verlängert, um hier diese Diskussion zu vermeiden. Im IT Bereich ist das etwas anders, hier wird um jeden Cent Marge gekämpft. ZB viele Drucker haben nur 1 Jahr Garantie. Leider fängt das auch inzwischen bei Notebooks an. Und die Hersteller können mit einer Garantieverlängerung noch zusätzlich Geld verdienen. Ist nun mal das Ziel eines Unternehmens. Das manche hier nicht so „kundenfreundlich“ arbeiten, steht auf einem anderen Blatt. Natürlich könnte man nun sagen, dann meide ich halt solche Produkte/Firmen, aber das ist glaube ich nicht wirklich durchzuziehen…

      30. Sep 2012 | 20:18 Uhr | Kommentieren
    • Rob

      @Alex und OK,

      ihr habt nicht nur das Recht auf eine Reparatur, sondern Ihr habt sogar auch das Wahlrecht der Nachbesserung: Entweder Ersatz ODER Reparatur.
      Leider weiß das kaum jemand.

      Gruß

      01. Okt 2012 | 9:46 Uhr | Kommentieren
  • Hanz

    Garantie gilt ein halbes Jahr, wo der Hersteller das Produkt ohne weiteres (falls ein von Werk aus entstandener Schaden vorhanden ist) zurück nehmen muss.
    Gewährleistung ist ( zumindest in deutschland) 2 Jahre – vor sowas darf auch Apple sich nicht drücken …

    30. Sep 2012 | 19:45 Uhr | Kommentieren
  • Pascal

    Also ich finde 1 Jahr Garantie ausreichend da ich finde dass Apple eine sehr gute Garantie gibt. Mir wurde bisher mein iPhone immer sehr Schnell und problemlos ausgetauscht. Kratzer/Dellen oder fehlende Ecken gaben nie Probleme. Denn dass wären alles keine Garantiefällegewesen und dann dauert dass ganze nicht wie bei der Konkurrenz 4 Wochen sondern max 4 Tage und es wird auch noch abgeholt. Ich finde hier kann man nichts meckern….
    Weil ich damit bisher sehr zufriedener habe ich bei meinem neuen Gerät die Garantie auf 2 Jahre erweitert.

    30. Sep 2012 | 21:27 Uhr | Kommentieren
    • Schreiber

      Der Support ist gut, aber nur während der Garantiezeit, mein iPhone war schon 2 mal ab Werk defekt und die Apple Store Mitarbeiter haben es in 5 Minuten ausgetauscht.
      Wenn sie jetzt nur noch diesen Support für zwei Jahre anbieten und sich nicht davor drücken dann wäre das perfekter Support.

      01. Okt 2012 | 13:53 Uhr | Kommentieren
  • Dirk Lauterwasser

    Wieso jemand einen Bericht über eine Materie schreibt von der er offensichtlich keine Ahnung hat ist mir schleierhaft. Auf alle Fälle hat er die Begriffe Garantie und Gewährleistung mal kräftig durcheinander gewürfelt. Qualitative Berichterstattung sieht anders aus.

    30. Sep 2012 | 22:03 Uhr | Kommentieren
  • Dodo

    Ich weiß nicht, ob eure Quelle falsche angaben gemacht hat, oder ihr euch aus versehen vertan habt. Es gibt keine 2 Jahres Garantiepflicht, nur eine 24 monatige Gewährleistungspflicht. Jegliche Herstellergarantie ist eine Kulanzleistung. Es ist ein großer Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. Am besten mal Wikipedia zurate ziehen.

    LG dodo

    30. Sep 2012 | 22:56 Uhr | Kommentieren
  • Hans

    Ich habe lieber ein Produkt, auf das ich nur ein Jahr Garantie habe (und so erging es mir bisher bei all meinen Apple Produkten), ich diese aber nie in Anspruch nehmen muss, das Produkt aber selbst nach vier Jahren noch nicht einen Mangel hat, als ein Produkt auf das ich vier Jahre Garantie habe, das aber nach zwei Jahren defekt ist und der Hersteller sich aufgrund einer Passage im Kleingedruckten seiner Garantiebestimmungen um die Reparatur drückt.
    Hier noch einmal: Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und im BGB ganz klar geregelt. Da kommt auch kein Verkäufer raus. Diese kann er weder ändern noch einschränken.
    Die Garantieleistungen kann jeder Hersteller frei gestalten. Und da ist die Garantie von Apple zwar nur ein Jahr, aber wenn ich mir das Kleingedruckte durchlese, aber sehr großzügig.
    Andere Hersteller bieten drei oder gar fünf Jahre Garantie. Aber dafür sind im kleingedruckten so viele Defekte ausgeschlossen, dass diese Garantie in der Praxis oft für den … ist.
    Da find ich eine einjährige Garantie bei der ich mein Gerät einfach ausgetauscht bekomme doch viel kundenfreundlicher als eine fünfjährige Garantie, bei der ich unterm Strich doch auf meinem defekten Gerät sitzenbleibe.

    01. Okt 2012 | 6:03 Uhr | Kommentieren
  • Domi

    Jetzt nochmal für alle die es noch nicht verstanden haben:

    Auch Apple hält die 24 monatige Gewährleistung ein!

    Kostenlos und zusätzlich vergibt Apple eine 12 monatige Garantie mit Bring-In oder Einsende-Service!

    http://www.apple.com/de/legal/statutory-warranty/

    01. Okt 2012 | 8:10 Uhr | Kommentieren
    • Thomas

      Richtig, im Artikel werden die Begriffe wie im üblichen Sprachgebrauch leider falsch verwendet. Das Problem kann ich daher nicht wirklich verstehen.

      01. Okt 2012 | 9:05 Uhr | Kommentieren
    • Rob

      So wie ich das verstanden habe, scheint der Apple-Store (egal ob Internet oder „physisch“) das Problem zu sein, der dies wohl nicht ausreichend kommuniziert. Der Apple-Händler um die Ecke oder im Netz wird die Gewährleistung übernehmen.
      Der Apple-Store aber versucht durch intensive Bewerbung über Apple-Care eine kostenpflichtige Garantieverlängerung der Gewährleitung zu entgehen. Das ist auch meine Meinung.

      Noch was zur Garantie und Gewährleistung: ein wichtiger Grund für die Gewährleistung ist der, daß der Hersteller die freiwillige Garantie an Bedingungen knüpfen kann. Der Hersteller KANN somit auch entscheiden, eine Garantieleistung nicht anzuerkennen. Das ist bei gesetzlicher Gewährleistung schon mal nicht nicht der Fall.

      01. Okt 2012 | 9:34 Uhr | Kommentieren
  • Rob

    Ich habe diesen Spiegel-Artikel mal zu Bildblog geschickt. Der ist ja völlig daneben und macht ja alles noch mehr durcheinander! 😉

    01. Okt 2012 | 10:06 Uhr | Kommentieren
  • Sid

    Zitat des Zitats aus dem Artikel: „Apple versäume es demnach mit Absicht, dass die Kunden auf den kostenlosen Anspruch auf eine zweijährige Gewährleistung hingewiesen werden.“

    Ich kann mich nicht darin erinnern, dass ich bislang von anderen Herstellern explizit auf meine Gewährleistungsrechte hingewiesen wurde. Wieso sollte das bei Apple anders sein?!? Außerdem wird mittlerweile durch jeden Verkäufer/ Hersteller in aggressiver Weise versucht kostenpflichtige Anschlussgarantien an den Käufer zu bringen.

    Mir stellen sich im Übrigen auch immer die Nackenhaare auf, wenn ich sehe, wie die Begriffe der Gewährleistung und der Garantie vertauscht werden.

    01. Okt 2012 | 10:20 Uhr | Kommentieren
  • MarioWario

    Ich habe gerade ein gutes Beispiel für Apple’s Gewährleistungs-Management: mein Akku am 2011er MBP ist nach 1,5 Jahren und 178 Zyklen kaputt (habe ML 10.8.2 in Verdacht). Laut Apple gibt es nur eine Händler-Gewährleistung. Nach einer halben Stunde Diskussion wird der Akku von Apple (Kulanz) bezahlt und ich trage die Arbeitszeitkosten. Nach über 30 Jahren mit Apple ist mein nächstes Notebook dann ein billiges Samsung – es gibt doch noch Unterschiede zwischen WMF, Miele und Apple.

    02. Okt 2012 | 0:57 Uhr | Kommentieren
    • Andre

      WMF? Haben die Dir ein nach 20 Jahren verbogenes Messer setzt? 😉

      02. Okt 2012 | 7:59 Uhr | Kommentieren
  • MarioWario

    WMF tauscht alles – ohne Rechnung -nach zehn Jahren – fehlkonstruierte Milchaufschäumer.

    WMF ist Qualität

    02. Okt 2012 | 18:01 Uhr | Kommentieren

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