Tethering längst nicht bei allen Allnet Flat Tarifen erlaubt

| 12:22 Uhr | 7 Kommentare

Wer mit seinem PC oder Mac ins Internet gehen möchte, macht dies zu Hause in der Regel per DSL oder einer anderen Standort gebundenen Zugangstechnologie. Um auch unterwegs mit dem Macbook im World Wide Web zu surfen bieten sich drahtlose Verbindungen per WLAN oder Mobilfunknetz an. Offene und legal nutzbare WLAN-Netze sind längst nicht überall verfügbar. Nahezu flächendeckend lassen sich in Deutschland hingegen Datenverbindungen über das Mobilfunknetz aufbauen. Entweder per separater UMTS/HSDPA/LTE Datenkarte oder über den meist ohnehin vorhandenen Mobilfunkvertrag für das Handy.

Da mehr und mehr Mobilfunktarife neben (Allnet) Sprach- Flatrates auch bereits eine Internet Flatrate zum Surfen mit dem Handy beinhalten, bietet sich die Nutzung der gebuchten Leistung mit dem Notebook an. Der in diesem Zusammenhang geläufige Begriff Tethering beschreibt die Nutzung der durch ein Mobiltelefon hergestellten Internetverbindung durch einen angeschlossenen Computer. Das Handy übernimmt beim Tethering die Funktion eines Modems. Die Verbindung zwischen Smartphone/Handy und (mobilem) Computer kann auf verschiedenen Wegen realisiert werden.

Üblich sind drahtlose Verbindungen per Bluetooth oder WLAN sowie kabelgebundene Verbindungen (z.B. per USB-Anschluss). Während Tethering aus technischer Sicht bei den meisten Hardwarekombinationen problemlos möglich ist, schließen einige Mobilfunkanbieter die Nutzung ihrer Tarife in der beschriebenen Form aus. Andere Anbieter der gegenwärtig immer populärer werdenden Handy Allnet Flats erlauben Tethering hingegen explizit. Laut Allnet Flat Vergleich zahlt man dabei für die günstigsten Tarife gegenwärtig ab 19,75 Euro Grundgebühr.

Allnet Flats bei denen der Laptop nicht angeschlossen werden darf

Wie Kunden das im Allnet Flat Tarif enthaltene (und bezahlte) Datenvolumen nutzen dürfen unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. In ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Kleingedruckten schlieflen einige Provider Tethering nach wie vor aus. So heißt es beispielsweise bei Mobilcom-Debitel „Das Datenvolumen darf nur mit einem Handy ohne angeschlossenen oder drahtlos verbundenen Computer genutzt werden. Eine Nutzung mit Data Cards, Data-USB-Sticks, Surf-Boxen oder Embedded Notebooks ist nicht Gegenstand des Vertrages“.

Base gibt unter dem Punkt rechtliche Hinweise zum Tarif Base All in web an „Die im Tarif enthaltene Internet Flat gilt für paketvermittelte Daten im E-Plus UMTS und GPRS-Netz aufler Roaming- und Auslandsverbindungen. Die Zusatzdienstleistung erlaubt nur das Surfen mit einem UMTS- bzw. GPRS-fähigen Mobiltelefon ohne angeschlossenen Computer“. Beim Mobilfunk-Discounter Yourfone wird die Beschränkung im Punkt 8.14.4 der AGB beschrieben „Tethering (die Verbindung eines mobilen Endgerätes mit einem PC oder Notebook, um diesem eine Internetverbindung über UMTS/GPRS zu ermöglichen) ist unzulässig“.

Mobilfunkverträge inklusive Datenflat-Nutzung per PC

Der zur spanischen Telefnica gehörende Mobilfunkanbieter O2 klärt Kunden bereits in der Tarif¸bersicht (Blue M Vertrag) mit einem „Häkchen“ darüber auf, dass Tethering bei der Allnet Flat des M¸nchner Unternehmens erlaubt ist. Die deutsche Telekom bewirbt ihren Allnet Flat Tarif Special Complete Mobil XL damit, dass sich die im Angebot enthaltene Daten-Flatrate per MultiSIM auch mit einem Laptop oder Tablet-PC nutzen lässt (ohne zusätzliche monatliche Kosten). Vodafone (RED Tarife) und 1&1 erlauben Tethering explizit bei Buchung einer zusätzlichen Datenoption. Andere Anbieter treffen hingegen keine explizite Aussage bzgl. Tethering. Verschiedene Tests zeigen aber, dass freigegebene Handy Internetverbindungen oftmals zumindest nicht durch technische Maßnahmen unterbunden werden.

Exkurs: Tethering mit dem iPhone

Beim iPhone Betriebssystem iOS gehört Tethering seit geraumer Zeit zu den von Haus aus integrierten Funktionen. Eine Zusatzsoftware ist nicht mehr notwendig. Allerdings unterstützte das iPhone Betriebssystem zunächst nur Verbindungen über Bluetooth und USB-Kabel. Seit Einführung von iOS 4.3 lässt sich Tethering auch per drahtloser WLAN-Verbindung nutzen. Beim iPad wird die Funktion erst ab der dritten Modell-Generation unterstützt. Um die Internetverbindung des iPhones für einen PC oder Macbook freizugeben, muss die Funktion „Persönlicher Hotspot“ aktiviert werden. Zu finden ist diese unter Einstellungen (entsprechende iOS Version vorausgesetzt).

Sofern auf dem iPhone WLAN und Tethering aktiviert sind, kann der persönliche Hotspot von einem Windows PC oder Mac wie jede andere drahtlose Netzwerkverbindung ausgewählt und als Internetzugang genutzt werden. Insgesamt lassen sich bis zu fünf Geräte mit dem persönlichen Hotspot verbinden. Um unautorisierte Zugriffe zu verhindern, ist wie beim WLAN zu Hause eine entsprechende Verschlüsselung eingestellt. Um den iPhone Internetzugang für einen per USB-Kabel verbundenen Windows PC freizugeben muss zuvor iTunes installiert werden. Hierbei werden die benötigten Treiber mit aufgespielt. Nach erfolgreicher Installation und auf dem iPhone aktivierten Tethering startet die Verbindung automatisch, sobald das USB-Kabel eingesteckt wird.

Weitere Preis- und Anbieterinfos zum Thema alle Netze Flatrates gibt es unter anderen beim Tarifvergleich www.all-net-flatrate.net. Mehr Informationen zum Thema Tethering sind auch bei Wikipedia zu finden.

Kategorie: Apple

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7 Kommentare

  • M B

    Also bei der Swisscom in der Schweiz ist das IMMER dabei. Egal welches Datenabo man hat. Auch bei limitierten.

    28. Okt 2012 | 12:56 Uhr | Kommentieren
    • Mike

      Ist auch richtig so.. Swisscom ist eh dreist. Die verdienen pro 1 Fr ca. 60 Rappen Reingewinn.. keine andere Firma hat so viel Reingewinn.. wahrscheinlich nicht mal Apple selber.. Und auch sonst „Freie Marktwortschaft“ oder wie man das nennen will.. da sollte doch jeder tun und machen was er will

      28. Okt 2012 | 14:37 Uhr | Kommentieren
  • eternity

    Mich würd mal viel mehr interessieren, was passieren kann, wenn man tethering nutzt, obwohl es im Vertrag eigentlich ausgeschlossen wird. Weil ich z.B. auch nicht bei allen meinen Verträgen (iphone, ipad, iphone von der freundin) alle AGBs im Kopf hab…

    28. Okt 2012 | 13:45 Uhr | Kommentieren
    • Jabba

      Dann wird kräftig zur Kasse gebeten. je nach Vertrag pro 100kb o.ä.

      28. Okt 2012 | 17:21 Uhr | Kommentieren
      • issn

        So ein Käse ! du kannst es halt nicht aktivieren, dass war´s…

        29. Okt 2012 | 15:07 Uhr | Kommentieren
  • Jimmac

    Also in meinen AGBs von yourfone gibt es keinen Absatz 8.14.4. Die AGBs gehen bei 8.14 nur bis 3. Dann komt 8.15. Es steht aber in 8.8:
    „Der Kunde wird nur solche Endgeräte funktionsgerecht, entsprechend der jeweils zugrunde liegenden Bedienungsanleitung, verwenden, die für die Nutzung im EPM Mobilfunknetz in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind. Dem Kunden ist bekannt, dass nicht alle Endgeräte alle von yourfone angebotenen Leistungen unterstützen.“
    Ist damit Tethering gemeint?

    14. Apr 2013 | 14:24 Uhr | Kommentieren
  • Also, ich hab einen Vertrag mit netzclub (gehört zu O²), da ist Tethering untersagt, jedoch mache ich das trotzdem häufig^^
    Hab bisher noch keine Mahnung deswegen erhalten und ich weiß auch nicht, was die dagegen haben, wenn man das Netz teilt. Ist doch die beste Werbung 😀

    27. Aug 2013 | 2:49 Uhr | Kommentieren

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