Richter ordnet Einsicht in das Apple-HTC-Lizenzabkommen für Samsung an

| 15:07 Uhr | 4 Kommentare

Nachdem bekannt wurde, dass das Unternehmen Samsung eine Einsicht in die Lizenzvereinbarungen und deren Details haben möchte, die Apple gemeinsam mit HTC realisierte, ordnete nun ein US-Richter an, dass die Südkoreaner etwaige Details sehen dürfen. Dabei handelt es sich vor allem um die Passagen des Abkommens, die die finanziellen Eigenschaften des Deals beinhalten. Allerdings wird die Lizenzvereinbarung auch weiterhin geheim bleiben.

Dies ordnete der Bundesrichter Paul S. Grewal nun an und zwingt Apple dazu, eine unbearbeitete Version des Abkommens an die Samsung-Anwälte auszugeben. Die Kollegen von AppleInsider melden in diesem Zusammenhang, dass der genaue Inhalt der Vereinbarung zwischen Apple und HTC dennoch nicht öffentlich publiziert wird. Das entsprechende Dokument zum Urteil des Richters wurde in der Nacht zum Donnerstag freigegeben. Bereits in erster Instanz konnte sich Samsung somit das Recht zur Einsicht sichern, was vor allem mit den laufenden Patentstreitigkeiten mit Apple begründet wird.

Die Anwälte des südkoreanischen Konzerns behaupteten, dass man die detaillierten Inhalte des Deals kennen müsse, um eine potenzielle Einigung im Streit mit Apple herbeiführen zu können, dessen Lösung jedoch äußerst vielfältig ausfallen kann. Unter anderem argumentierten die Samsung-Anwälte mit einer Vergleichszahlung sowie weiteren Vorgehensweisen abseits eines eventuellen Verkaufsverbotes. HTC wehrte sich jedoch bis zum Schluss zur Freigabe des Abkommens, wobei der Elektronikhersteller eigenen Schaden aufgrund einer Publizierung vermutet. Hiervon konnten die HTC-Anwälte den Richter Grewal jedoch nicht überzeugen.

Kategorie: Apple

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4 Kommentare

  • Joe

    Was geht Samsung ein Deal HTC/Apple an, nichts! Samsung Manager äußerten keinen Deal mit Apple zu treffen, dann verstehe dieses Kasperle Theater und die richterliche Anordnung nicht.

    22. Nov 2012 | 19:10 Uhr | Kommentieren
    • Elv

      Gebe Dir da 100% Recht! Verträge zwischen zwei Parteien gehen Dritte nichts an, es sei den beide Parteien wollen es. Die Entscheidung des Richters ist für mich nicht nachvollziehbar. Wird bestimmt Einspruch eingelegt.

      22. Nov 2012 | 20:32 Uhr | Kommentieren
  • Musti

    Samsung ist Schrott die sollen bei ihren Smart tv s bleiben …

    22. Nov 2012 | 20:06 Uhr | Kommentieren
  • Benne

    … die wollen nur schnüffeln und hoffen (ohne was dafür tun zu müssen) was vom Kuchen abzugreifen … Irgendwas gib’s sicher zu klagen 😉

    22. Nov 2012 | 20:42 Uhr | Kommentieren

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