US-Patentamt erklärt Steve Jobs-Patente für verläufig ungültig

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Das US-amerikanische Patent and Trademark Office (USPTO) hat vorerst das Schutzrecht mit der Nummernfolge 7.479.949 als ungültig bezeichnet. In erster Linie beschreibt das Patent markante Multi-Touch-Funktionen mit mehreren Fingern, die bei einem entsprechenden Display zum Einsatz kommen können. Von Apples Anwälten wurde das besagte Schutzrecht als „Steve Jobs-Patent“ bezeichnet, da der Name des verstorbenen Apple-Mitbegründers an der Spitze aller 24 gelisteten Personen in dem Patent aufgeführt wird.

Im April 2008 reichte der IT-Konzern aus Cupertino das Patent ein. Bereits nach neun Monaten und damit sehr kurzfristig nach dem eigentlichen Antrag wurde den Kaliforniern das Schutzrecht zugesprochen. Im Kern dreht es sich dabei um elementare Techniken der Bedienung eines modernen Smartphone- und Tabletdisplays, ohne die man heutzutage die aktuellen Betriebssysteme gar nicht mehr korrekt verwenden könnte.

Apple verwendete das Patent unter anderem in einigen Rechtsstreitigkeiten und konnte dabei auch Erfolge erlangen. Da das Schutzrecht grundlegende und allgemein verwendete Methoden zur Bedienung moderner Bildschirme mobiler Gerät beschreibt, hatten die Kalifornier bereits in einigen Prozessen keine Chance, wie beispielsweise gegen Motorola im Sommer 2012. Der Richter sagte den Prozess damals ab und meinte, dass das Patent ungültig sei, weshalb er keine Verkaufsverbote für Smartphones von Motorola verhängen wollte. Seiner Meinung nach hätte dies fatale Auswirkungen auf die gesamte Branche gehabt. Er habe demnach im Interesse der Verbraucher gehandelt.

Dennoch wurde das Patent nur vorerst aus dem Verkehr gezogen. Dies bedeutet nicht, dass dem Schutzrecht auch in Zukunft keinerlei Bedeutung zukommt. Apples Anwälte werden nämlich mit hoher Wahrscheinlichkeit sämtliche Möglichkeiten prüfen, die nun zur Verfügung stehen, um die Gültigkeit des Patents zu beweisen. (via)

Kategorie: Apple

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