Apple Care: Apple muss weitere 200.000 Euro Strafe in Italien zahlen

| 8:57 Uhr | 8 Kommentare

Der AppleCare Protection Plan wird seit vielen Monaten innerhalb der EU von den Wettbewerbshüter kritisiert. Besonders in Italien waren die Behörden wachsam und mit den Garantiebestimmungen bzw. mit Apples Informationspolitik diesbezüglich nicht einverstanden.

Im März dieses Jahres wurde Apple bereits zu einer Strafzahlung von 900.000 Euro verdonnert. Im November schränkte Apple sein AppleCare deutlich in Italien ein. Der Verkauf im Handel wurde gestoppt, über den Apple Online Store ist der Apple Care Protection Plan weiterhin verfügbar.

Nun bekommt Apple abermals eins über den Deckel. Kritikpunkt dieses Mal ist der Zeitraum zwischen März 2012 und November 2012. Apple habe zu spät reagiert und wird nun zu einer weiteren Strafzahlung von 200.000 Euro verurteilt. Die Gesamtsumme wird auf Apple Sales International, Apple Italien und Apple Retail Italia aufgesplittet. (via)

Kategorie: Apple

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8 Kommentare

  • Sinan

    *hust* Die sollten sich lieber um ihre korrupte Regirung kümmern….

    22. Dez 2012 | 10:56 Uhr | Kommentieren
    • Joe

      Und du dich um deine Rechtschreibung.

      22. Dez 2012 | 14:17 Uhr | Kommentieren
  • Felix

    Richtig so. Die Garantie von Apple ist einfach ein großer Witz. Wenn sie hinter ihren Produkten stehen, sollen sie gefälligst kostenlose 2 Jahre Garantie geben, wie jeder vernünftige Hersteller. Ein Großteil der Geräte übersteht diese Jahre einwandfrei, aber dennoch werden einige Geräte mit kleinen Produktionsfehlern ausgeliefert, die sich dann nach der einjährigen Garantie bemerkbar machen. Diese Geräte sollten einfach aus Kulanz ausgetauscht werden, ohne dass der Kunde dafür vorher extra zahlen muss.

    22. Dez 2012 | 14:26 Uhr | Kommentieren
    • Dave

      Und du solltest mal ganz schnell den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung googlen. In Europa gibt es die 24 monatige Gewährleistung und KEINE Garantie. Solltest dich echt mal informieren, wo der Unterschied liegt 😉

      23. Dez 2012 | 1:26 Uhr | Kommentieren
      • Thomas

        Das entscheidende ist jedoch die Beweislastumkehr nach einem halben Jahr bei der gesetzlichen Gewährleistung, die es bei einer Garantie meistens nicht gibt. Eine Garantie ist daher deutlich höher zu bewerten als die ohnehin verpflichtende Gewährleistung, die leider immer wieder im Alltagsgebrauch von Nicht-Juristen „Garantie“ genannt wird.

        23. Dez 2012 | 8:12 Uhr | Kommentieren
  • Lloigorr

    Das Manko ist ja gerade, dass sie ihren 1 Jahres Service als besondere Leistung darstellen. Und der Preis für den Protection plan wirklich nicht verhältnismäßig ist. Mein 5 Jahre alter Mac hatte nie irgendwelche Probleme. Aber wenn er nach 15 Monate was gehabt hätte, müsste er nach deutschem recht (oder sogar EU-Recht?) trotzdem noch Gewährleistung haben.
    Bin da aber kein Fachmann 🙂

    22. Dez 2012 | 15:48 Uhr | Kommentieren
    • Thomas

      Du hast dann auf jeden Fall noch Gewährleistung! DIe EU-Richtlinie wurde vor vielen Jahren in deutsches Recht umgesetzt und findet sich nun im BGB. Schau mal in § 437 BGB…
      Diese Verwirrung will die EU gerade verhindern und anscheinend besteht hier wohl doch Handlungsbedarf?!

      23. Dez 2012 | 8:18 Uhr | Kommentieren
  • Thomas

    Es geht ja für die EU gerade darum, dass die Verbraucher durch die bei den meisten vorhandene Unkenntnis über den Unterschied von Gewährleistung und Garantie von Apple aufs Glatteis geführt werden könnten. Für mich ist es eindeutig, dass ein „Care Protection Plan“ nichts mit einer Gewährleistung zu tun haben kann, da man sonst das Wort schon anderswo gehört hätte. Eigentlich müssten die Verbraucher doch mittlerweile auch wissen, dass die Gewährleistungsvorschriften zwingend sind. Dennoch bleibt es spannend, wie es hier weiter geht.

    23. Dez 2012 | 8:16 Uhr | Kommentieren

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