Apple vs. Samsung: Zusammenfassung aller betroffener Geräte

| 18:22 Uhr | 5 Kommentare

Es braut sich wieder etwas zusammen. Sowohl Samsung als auch Apple haben vergangenen Freitag in einem Dokument alle betroffenen Geräte des aktuell laufenden Patentrechtsverfahren zusammengetragen und aufgeführt, welches Geräte welche Patente verletzt haben sollen. Bereits seit einigen Monaten haben die beiden Unternehmen immer und immer wieder neue Geräte in das Verfahren aufnehmen lassen (z.B. hier und hier), welches 2014 verhandelt wird.

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Beide Dokumente zeigen in Listen- bzw. Spaltenansicht, welche Geräte gegen welches Patent verstoßen sollen. Mit aufgeführt sind beide Flaggschiff-Smartphones, das iPhone 5 und das Galaxy S3.

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Apple beschuldigt Samsung gegen insgesamt acht Patente zu verstoßen, betroffen sind 23 Samsung Geräte. Nur vier der genannten Geräte waren Bestandteil in einem Verfahren in letzten Jahr, bei dem Samsung zu einer Strafzahlung von 1 Milliarde Dollar an Apple verurteilt wurde.

Demgegenüber steht Samsung. Der südkoreanische Hersteller sieht die Verletzung von insgesamt drei Patente und führt diverse Produkte aus Cupertino auf, darunter das iPhone 5, iPad 4, iPad mini, MacBook Air und den iMac. Darüberhinaus listet Samsung weitere fünf patente Patente auf, die bisher nicht Bestandteil des Verfahrens sind.

Kategorie: Apple

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5 Kommentare

  • Phoneman

    2014? Bis dahin sind alle diese genannten Geräte längst veraltet und unwichtig für die Verhandlungen, das Ganze bringt überhaupt nichts. :-/

    16. Feb 2013 | 19:12 Uhr | Kommentieren
  • peter maier

    braucht da jemand wieder gratis PR???

    16. Feb 2013 | 20:13 Uhr | Kommentieren
  • TabletMan

    Doch, es geht hier ja um Strafzahlungen und die sind auch in Jahren noch interessant. Je öfter ein Gerät der Gegenpartei verkauft wurde desto höher diese Zahlung.

    16. Feb 2013 | 20:21 Uhr | Kommentieren
  • Matthias

    Und natürlich dass neue Geräte dann nicht mehr wissentlich wieder die Patente verletzten. Dann würde es richtig teuer werden. Wenn einmal ein Urteil zu einem Patent gesprochen wurde und durch alle Instanzen ist, lässt es sich bei der itc auch schneller zu einem verkaufsverbot nutzen!

    16. Feb 2013 | 21:29 Uhr | Kommentieren
  • MrUNIMOG

    Nimmt das denn nie ein Ende…

    16. Feb 2013 | 23:49 Uhr | Kommentieren

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