TomTom Freisprecheinrichtung unterstützt gesetzeskonforme Nutzung von Navigations-Apps im Auto

| 8:51 Uhr | 2 Kommentare

Spätestens, wenn euch die Polizei anhält und mit 40 Euro Bußgeld zur Kasse bittet, wisst ihr, dass das Telefonieren während der Autofahrt (Ausnahme Freisprecheinrichtungen) verboten ist. Allerdings ist auch die Bedienung des Mobiltelefons während der Fahrt nicht erlaubt. So stellt beispielsweise auch die Bedienung von Navigations-Apps während der Fahrt einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar, wenn das Mobiltelefon beim Autofahren aufgenommen oder festgehalten wird, wenn es nur als Navigationshilfe benutzt wird.

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Erst vor wenigen Tagen hat sich das Oberlandesgericht Hamm mit genau dieser Materie beschäftigt (Urteil als PDF-Dokument). Ein 29-jähriger Autofahrer hatte während der Fahrt in Essen mit seinem Pkw ein Mobiltelefon in der Hand gehalten und auf dieses getippt, um es als Navigationsgerät zu nutzen. Eine Funkstreifenwagenbesatzung hielt den Verkehrsteilnehmer an und sprach eine Geldbuße von 40 Euro aus. Der 29-jährige sah sich jedoch im Recht und wandte ein, dass das Verbot des §23 Abs. 1a StVO für die Benutzung des Mobiltelefons als Navigationshilfe nicht gilt.

In dem Urteil heißt es unter anderem

Der 5. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm hat die Bußgeldentscheidung des Amtsgerichts Essen bestätigt. Das Amtsgericht habe rechtsfehlerfrei festgestellt, dass der Betroffene sein Mobiltelefon während der Fahrt in der rechten Hand vor sein Gesicht gehalten und dabei zugleich getippt habe. Auch wenn er mit dem Gerät nicht telefoniert, sondern dieses nur als Navigationsgerät genutzt habe, sei dies eine gemäß § 23 Abs. 1a StVO verbotene „Benutzung“. Eine solche liege in jeder bestimmungsgemäßen Bedienung des Geräts, mithin auch in dem Abruf von Navigationsdaten. Nach dem Willen des Gesetzgebers solle die Vorschrift des § 23 Abs. 1a StVO gewährleis-ten, dass der Fahrzeugführer beide Hände frei habe, um die „Fahrauf-gabe“ zu bewältigen, während er ein Mobiltelefon benutze. Deswegen sei jegliche Nutzung des Geräts untersagt, soweit das Mobiltelefon in der Hand gehalten werde, weil der Fahrzeugführer dann nicht beide Hände für die Fahraufgabe zur Verfügung habe.

Eine passende Halterung unterstützt die Nutzung von Navigations-Apps im rechtlichen Rahmen. Die TomTom Freisprecheinrichtung für iPhone oder Smartphone bietet neben der sicheren Halterungsfunktion auch die Möglichkeit über Bluetooth zu telefonieren. Der integrierte Lautsprecher, sowie ein zusätzliches Mikrofon, das flexibel im Fahrzeug angebracht werden kann, reduzieren das Ablenkungspotential. Die Universalhalterung von TomTom ermöglicht zudem die ideale Ausrichtung des Handys, sowohl im Quer- als auch im Hochformat und kann entweder an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett befestigt werden. Ein weiterer positiver Nebeneffekt: Das Smartphones wird während der Fahrt geladen.

Die passenden TomTom-Halterungen findet ihr bei Amazon. Das aktuelle TomTom CarKit haben wir hier getestet.

2 Kommentare

  • Chris

    Ist das hier Werbung für TomTom?
    „Die TomTom Freisprecheinrichtung für iPhone oder Smartphone bietet neben der sicheren Halterungsfunktion auch die Möglichkeit über Bluetooth zu telefonieren.“
    Klingt wie aus ner Werbezeitschrift…

    14. Mrz 2013 | 16:59 Uhr | Kommentieren
  • Hanswurst

    Dann gehört sich aber das Rauchen im Auto auch schön langsam mal verboten!

    15. Mrz 2013 | 11:49 Uhr | Kommentieren

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