EU blickt Apple bei den Garantiebestimmungen nach wie vor auf die Finger

| 21:39 Uhr | 6 Kommentare

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Apple sieht sich innerhalb der EU den Wettbewerbshütern konfrontiert. Im Mittelpunkt stehen Apples Garantiebestimmungen. Nachdem sich die Wettbewerbshüter bereits mehrfach kritisch mit Apple und den Garantiebestimmungen auseinander gesetzt haben, so gab es in Italien bereits eine Strafzahlung sowie Neuregelungen durch Apple, erhält der Hersteller innerhalb Europas weiteren Gegenwind.

Wie Dow Jones Business News berichtet, sieht sich Apple nun Klagen in Belgien, Deutschland, Luxemburg und Portugal konfrontiert.

„This case and the responses I received since I sent my letter have highlighted rather clearly just why the Commission cannot sit on the side-lines on enforcement issues,“ she said. „The approaches to enforcement in these types of cases turn out to be very diversified and inconsistent at a national level. In at least 21 EU Member States Apple is not informing consumers correctly about the legal warranty rights they have. This is simply not good enough.“

Nach wie vor ist die EU der Auffassung, dass Apple nicht ausreichend über die Garantiebestimmungen aufklärt. Zwar informiert der iPhone-Hersteller unter anderem auf seiner Webseite über die EU Verbraucherrechte, Apple Garantie sowie AppleCare Protection Plan, doch dies geht den Wettbewerbshütern noch immer nicht weit genug.

Erst gestern haben wir über die Apple Garantiebestimmungen in Australien berichtet. So hat der Hersteller aus Cupertino in „Down under“ die Garantie auf zwei Jahre verlängert.

Kategorie: Apple

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6 Kommentare

  • Felix

    Das ist auch echt peinlich das Apple bei Garantie so geizig ist. Andere Firmen geben viel mehr Garantie…
    Und der AppleCare Protection Plan ist ja echt viel zu teuer!

    19. Mrz 2013 | 21:56 Uhr | Kommentieren
  • me

    Also ich wüsste gerne was die Kommisionäre denn wollen. Sollen Sie doch die gesetzliche Gewährleistung nachbessern. 18 Monate für den Nutzer und 6 für den Hersteller wäre mal Verbraucherfreundlich. Aber auf Firmen eindreschen ist natürlich leichter.
    Und wenn Kunden zu blöd sind die Gesetzeslage zu kennen haben bislang Behörden auch keine Rücksicht genommen, warum soll eine Firma das tun?
    Sicher ist der Preis für Apple Care unstrittig gepfeffert, aber immerhin bin ich bislang ohne ausgekommen und im ersten Jahr habe ich mein iPad 2 einmal und mein iPhone zweifach getauscht bekommen obwohl die Mängel durchaus auf meine Kappe gingen (fallen lassen, Staub im Dock-Anschluss, Display auf Schlüssel..). Also über den Service bei Apple musste ich mich bislang noch nicht beklagen. Und nein, ich bin kein Fanboy, ich liebe die Vielfalt 😀 .

    20. Mrz 2013 | 0:38 Uhr | Kommentieren
    • Lakritze

      Cool, da will man etwas für den Verbraucherschutz tun, also auch für dich. Doch oha, weil man Apple besonders beobachtet, wird das negativ gesehen. Au backe…..

      20. Mrz 2013 | 6:54 Uhr | Kommentieren
  • Eric

    Ich glaube hier liegr ein Missverständnis vor – es geht hier nicht um den Umfang oder die Länge der Garantie/Gewährleistung sondern darum wie Apple das dem potentiellen Käufer vermittelt .Das ist jetzt schon besser geworden aber bis vor kurzem ham‘ sie es wirklich so verdreht dargestellt das man den Eindruck bekommen konnte ohne den Protection Plan geht gar nix‘..

    20. Mrz 2013 | 7:19 Uhr | Kommentieren
  • Stephan

    Aus dem oben stehenden Screenshot von Apples Website wird doch deutlich was das Problem ist. Apple verweist darauf, dass die üblicherweise von Apple gewährte einjährige Garantie mit AppleCare auf drei Jahre ausgedehnt werden kann. Dabei wird in der Darstellung völlig ausgelassen, dass der Gesetzgeber eine Gewährleistung vorschreibt, die zwar juristisch gesehen etwas anderes als eine Garantie ist aber über die einjährige Garantie hinausgeht. Die oben abgebildete Website von Apple erweckt jedoch den Eindruck, dass nach Ablauf eines Jahres ohne AppleCare keinerlei Anspruch mehr besteht.

    20. Mrz 2013 | 9:06 Uhr | Kommentieren
    • Steijner[Original]

      Danke, endlich einer, der das Problem korrekt erkannt und vor allem richtig wiedergegeben hat 😉

      Ich will nicht aufzählen wie häufig hier Garantie und Gewährleistung durcheinander geschmissen worden ist.

      20. Mrz 2013 | 14:44 Uhr | Kommentieren

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