Urteil: Anwender dürfen MP3s nicht weiter verkaufen

| 15:01 Uhr | 3 Kommentare

Ein US-Gericht hat nun ein Urteil in einem digitalen Musikrechtsstreit gesprochen. Dieses verbietet es Anwendern, über iTunes (oder andere Plattformen) gekaufte Musik legal weiter zu verkaufen. In dem Rechtsstreit standen Capitol Records und ReDigi, welches einen Marktplatz zum Verkauf von digitalen Musikstücken anbieten wollten, vor Gericht.

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Wie AllThingsD berichtet, argumentierte ReDigi dafür, dass digitale Musik genau wie physikalische Medien weiter verkauft werden dürften. Allerdings folgte das Gericht den Argumenten nicht. „First Sale Doctrine“ bezeichnet das Wiederverkaufsrecht von physikalischen Medien, dieses gilt laut Urteil jedoch nicht für digitale Inhalte.

In der Vergangenheit patentierte Apple bereits mehrere Technologien zum Wiederverkauf von digitalen Inhalten. Erst vor ein paar Tagen wurde ein Patent öffentlich, welches es Anwendern ermöglicht, iTunes Inhalte zu verleihen und weiter zu verkaufen. Noch wird diese Technologie nicht in iTunes implementiert.

Kategorie: Apple

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3 Kommentare

  • Benjamin

    “First Sale Doctrine” bezeichnet das Wiederverkaufsrecht von physikalischen Medien, dieses gilt laut Urteil jedoch nicht für digitale Inhalte.
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    Haben die noch nicht mitbekommen, dass wir im 21. Jahrhundert leben?

    02. Apr 2013 | 15:27 Uhr | Kommentieren
  • Max Bahr

    Naja nicht vergessen, dass man die MP3s bei Amazon und iTunes und co nicht wirklich kauft…. Man sichert sich nur das Recht die Musik abzuspielen und auf seine Geräte zu verteilen, Kopierschutz bei einigen Labels inklusive. Steht alles in den AGBs – „Meins“ ist wirklich nur die gute alte CD…

    03. Apr 2013 | 9:27 Uhr | Kommentieren
    • max

      oder vinyls! 🙂

      03. Apr 2013 | 21:21 Uhr | Kommentieren

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