Datenschutzrichtlinie von Apple und weiteren Unternehmen rechtswidrig

| 22:07 Uhr | 2 Kommentare

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Im August letzten Jahres wurde bekannt, dass der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) eine Klage gegen Apple und weitere Unternehmen eingereicht hat. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des iTunes Stores (bei Google des Play Stores) standen im Bezug auf die Datenschutzrichtlinie in der Kritik. Das Landgericht Berlin hat nun das Urteil gefällt.

Ursprünglich standen 15 Klauseln der deutschen Apple AGB zur Diskussion, für sieben hatte Apple bereits im Vorfeld des Prozesses eine Unterlassungserklärung abgegeben. Die restlichen acht Vertragsklauseln wurden nun gerichtlich für unwirksam erklärt.

Unter anderem heißt es

In den Vertragsklauseln hatte sich das Unternehmen unter anderem vorbehalten, Daten wie Name, Anschrift, E-Mail und Telefonnummer von Kontakten des jeweiligen Kunden zu erheben – ohne Einwilligung der betroffenen Dritten. Der Verbraucher erteile damit eine „Einwilligung zulasten Dritter“. Das sei mit dem Gesetz nicht vereinbar, so das Gericht. Weiterhin gestattete der Vertrag Apple und seinen „verbundenen Unternehmen“, die erhobenen Nutzerdaten mit anderen Informationen zusammenzuführen. Auch diese Klausel erklärte das Gericht für unzulässig, da für Verbraucher unklar bleibe, welche Daten in welchem Umfang genutzt werden könnten.

Das vollständige Urteil findet ihr hier.

2 Kommentare

  • Tristanx

    Armes Berlin. Heißt es wirklich „Klägers“ ?
    Naja, das Ordnungsgeld ist auch nicht ganz sauber „250.0900,00 €“

    07. Mai 2013 | 23:33 Uhr | Kommentieren
    • didda

      Ja, da es der Genitiv ist.
      In dem Rechtsstreit
      des […]
      Klägers
      […]

      08. Mai 2013 | 10:27 Uhr | Kommentieren

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