Erst kürzlich hatten wir euch hier davon berichtet, dass vier Kern-Bestandteile von Apples sog. „Rubber Banding“-Patent durch das United States Patent and Trademark Office bestätigt wurden. Jetzt gibt es erste gerichtliche Konsequenzen. Am Freitag hat ein Tokioter Gericht festgestellt, dass Samsung mit einer Reihe von Modellen die Patentrechte verletzt hat.
Das Corpus Delicti: Die Funktion, bei der die Bildschirminhalte wie an einem Gummiband zurückspringen, wenn man beim Scrollen ganz oben oder unten angekommen ist. Einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters zufolge, sahen es die Richter als erwiesen an, dass Samsung dieses Verhalten bei einigen der älteren Legacy-Modelle nachahmte. Seitens Samsung wurde längst reagiert – auch um derartigen Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen: Mittlerweile markiert eine blaue Linie den Bildschirmrand.
Bisher sind keine weiteren Details zum Urteil bekannt geworden, aber es ist davon auszugehen, dass Samsung erneut zu einer hohen Schadenersatz-Summe verurteilt wird. Ebenso sicher scheint es, dass uns das „Rubber Banding“-Patent, insbesondere der wichtige Patentanspruch 19, auch weiterhin beschäftigen wird und noch einiges an Prozessen nachkommt. Im November wird es eine Fortsetzung dieses nicht enden wollenden Patentstreits geben: Dann soll der Prozess, aus dem Apple im letzten Jahr siegreich hervorgegangen ist, neu aufgerollt werden.
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