NSA-Skandal: Chaos Computer Club erstattet Strafanzeige gegen die Bundesregierung

| 16:55 Uhr | 2 Kommentare

Noch kein Jahr ist es her, dass Edward Snowden die erste Enthüllungen rund um die National Security Agency (kurz: NSA) veröffentlicht hat. Seitdem hat die Behörde eine traurige Berühmtheit erlangt. Nahezu wöchentlich tauchen neue Informationen auf, wie die NSA Menschen rund um den Globus ausspioniert hat. Auch vor Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die US-Behörde keinen Halt gemacht. Die jüngsten Beispiele findet ihr hier.

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Nun schaltet sich der Chaos Computer Club ein und macht auf den § 99 StGB (verbotene geheimdienstliche Agententätigkeit), die §§ 201 ff. StGB (Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs) und § 258 StGB (Strafvereitelung) aufmerksam. Der CCC sieht es als erwiesen an, dass sich nicht nur deutsche Staatsmänner und -frauen  strafbar gemacht haben, sondern Behörden und Verantwortliche rund um den Globus.

Auf der Webseite des CCC heißt es unter anderem

Der Chaos Computer Club (CCC) hat zusammen mit der Internationalen Liga für Menschenrechte e. V. am Montag Strafanzeige beim Generalbundesanwalt erstattet. Sie richtet sich unter anderem gegen die Bundesregierung, die Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, Militärischen Abschirmdienstes und Bundesamtes für Verfassungsschutz. US-amerikanischen, britischen und deutschen Geheimdienstagenten und ihre Vorgesetzten, dem Bundesminister des Inneren sowie der Bundeskanzlerin werden verbotene geheimdienstliche Agententätigkeiten sowie Beihilfe hierzu, Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs und Strafvereitelung im Amt durch Duldung und Kooperation mit der NSA und dem GCHQ vorgeworfen.

Jeder Bundesbürger sei von der Massenausspähung betroffen und es sei nicht akzeptabel, dass die öffentlichen Stellen bislang kaum zur Aufklärung der geheimdienstlichen Machenschaften beigetragen haben.

2 Kommentare

  • Mike G.

    Alle Achtung – die trauen sich etwas. Aber das finde ich vollkommen in Ordnung, auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass da irgend jemand belangt werden kann. „Die“ sind aalglatt und wischen das vermutlich mit einem einzigen Statement vom Tisch und „verbieten“ darüberhinaus den Medien darüber zu berichten… alles im Interesse des Volkes…

    03. Feb 2014 | 18:20 Uhr | Kommentieren
  • Joe

    Finde ich gut! Ich bin gespannt, wie der Generalbundesanwalt sich aufstellt oder sich aus dieser Strafanzeige herauswindet.

    03. Feb 2014 | 18:57 Uhr | Kommentieren

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