Telekom informiert über Anfragen von Sicherheitsbehörden

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Bereits im vergangenen Jahr hat Apple damit begonnen, über Datenanfragen von Sicherheitsbehörden zu informieren und in diesem Bereich transparenter zu werden. Aktuell denkt der Hersteller aus Cupertino darüber nach, intensiver über Anfragen zu informieren, in dem betroffene Personen in Kenntnis gesetzt werden.

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Im Laufe des heutigen Tages hat auch die Telekom über Anfragen von Sicherheitsbehörden informiert. So ist die Telekom, genau wie alle anderen Unternehmen auch, unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Auskunft zu erteilen. Um für mehr Transparenz zu sorgen, veröffentlicht die Deutsche Telekom ab sofort die jährlichen Zahlen und so liegen die Daten für 2013 (Datenschutzbericht 2013 als PDF) nun vor.

Die Telekom achtet streng auf die Einhaltung des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes. Sofern Behörden in diese Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen, stellt die Telekom die rechtlich einwandfreie Bearbeitung staatlicher Überwachungs- und Auskunftsersuchen sicher. Insbesondere ist gewährleistet, dass die Telekom nur dann tätig wird, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Unterstützungsleistungen für Überwachungsmaßnahmen werden dabei strikt nach dem Vier-Augen-Prinzip erbracht, d.h. es sind immer zwei Mitarbeiter eingebunden, die sich gegenseitig kontrollieren. Diese Vorgehensweise schützt vor Arbeitsfehlern. Die einzelnen Bearbeitungsschritte werden ausführlich dokumentiert und unterliegen der regelmäßigen Kontrolle durch den Sicherheitsbevollmächtigten sowie durch die Bundesnetzagentur. Zusätzlich prüfen der Datenschutzbeauftragte und die interne Revision der Deutschen Telekom.

Im letzten Jahr kam es zu 49.796 Anschlussüberwachungen, die Anzahl der beauskunfteten Verkehrsdatensätze belief sich auf insgesamt 436.331, die Zahl der Auskünfte über Teilnehmerbestandsdaten betrug 28.162 und bei den IP Adressen wurden im letzten Jahr zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen insgesamt 946.641 Fälle beauskunft. Die Telekom macht explizit darauf aufmerksam, dass nur Anfragen von inländischen Behörden beantwortet werden und keine Auskunftsanfragen von ausländischen Behörden beantwortet werden.

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