Apple veröffentlicht neuen Leitfaden für behördliche Datenanfragen

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Anfang dieses Monats machte Apple bereits klar, dass man die Art und Weise, wie mit behördlichen Datenanfragen umgegangen wird, verändern und transparenter gestalten wird. Grundsätzlich sollen Anwender über die Anfragen von Behörden informiert werden. Nun hat der Hersteller aus Cupertino einen neuen Leitfaden für behördliche Datenanfragen veröffentlicht, in dem das Vorgehen bei Datenanfragen näher erläutert wird. Unter anderem wird darüber informiert, wie Apple mit solchen Anfragen umgeht, welche Informationen preisgegeben werden etc. pp.

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Offiziell nennt Apple dieses Leitfaden „Legal Process Guidelines U.S. Law Enforcement“. In verschiedenen Kategorien unterteilt, gibt Apple allgemeine Informationen und Hinweise zum Umgang mit den Anfragen. Zudem weist Apple daraufhin, welche Daten grundsätzlich angefragt werden können. Die Grenzen der Datenanfragen und vieles mehr werden ebenso erläutert. In der FAQ-Rubrik beantwortet Apple die wichtigsten Fragen.

In den meisten Fällen, in denen Apple nicht gerichtlich untersagt wird, den Anwender zu informieren, wird dieser zukünftig über die Datenanfrage in Kenntnis gesetzt. Es heißt

Apple will notify its customers when their personal information is being sought in response to legal process except where providing notice is prohibited by the legal process itself, by a court order Apple receives (e.g., an order under 18 U.S.C. §2705(b)), or by applicable law or where Apple, in its sole discretion, believes that providing notice could create a risk of injury or death to an identifiable individual or group of individuals or in situations where the case relates to child endangerment.

Zudem erfährt man unter anderem, dass Apple keine GPS-Informationen von iOS-Geräten mitverfolgt und speichert, dass FaceTime-Anrufe und iMessages nicht mitgeschnitten werden können und dass der Passcode eines Gerätes nicht herausgegeben werden kann.

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