Google Sucheinträge löschen: Online-Formular steht bereit

| 13:41 Uhr | 1 Kommentar

Ein vor wenigen Tagen gefälltes Urteil des EU-Gerichtshofs sieht es vor, dass Google und andere Suchmaschinen Sucheinträge löschen müssen, wen diese das Recht auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten verletzen.

google_suche_webDa Google dieses Urteil überraschte, musste sich der Suchmaschinenbetreiber zunächst einmal Gedanken dazu machen, wie er diesem Urteil Rechnung tragen und seinen Anwendern ein entsprechendes Online-Formular zur Verfügung stellen kann. Die Zeit des Brainstormings ist nun vorbei und Google hat am heutigen Tag ein Formular veröffentlicht, mit dem Anwender einen Antrag zur Löschung von Suchergebnissen stellen können.

Seitens Google heiß es

Ein vor Kurzem verkündetes Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union hat bestimmten Nutzern das Recht eingeräumt, von Suchmaschinen die Entfernung von Suchergebnissen zu verlangen, die ihren Namen enthalten, sofern diese Ergebnisse „in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der verstrichenen Zeit, den Zwecken, für die sie verarbeitet worden sind, nicht entsprechen, dafür nicht oder nicht mehr erheblich sind oder darüber hinausgehen“.

Bei der Umsetzung dieser Entscheidung werden wir jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen. Bei der Bearbeitung Ihres Antrags prüfen wir, ob die Ergebnisse veraltete Informationen über Sie enthalten. Wir untersuchen außerdem, ob ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht, zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht.

Um einen Löschauftrag zu erteilen, benötigt ihr in jedem Fall die Kopie eines gültigen Lichtbildausweises. Diese müsst ihr dem Online-Formular anhängen.

Update: Google musste nachbessern und darf nicht mehr die Kopie eines gültigen Lichtbildausweises verlangen. Es heißt jetzt „Fügen Sie bitte eine lesbare Kopie eines Sie identifizierenden Dokuments bei„.

Kategorie: Apple

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1 Kommentare

  • Eddi

    War es nicht verboten Scans von Personalausweisen anzufertigen bzw. Von den Kunden zu verlangen?

    30. Mai 2014 | 15:47 Uhr | Kommentieren

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