Touch ID: US-Patentamt lehnt Markenzeichen ab

| 22:22 Uhr | 3 Kommentare

Vor knapp einem Jahr hat Apple das iPhone 5S samt Touch ID vorgestellt. Der Fingerabdrucksensor ist perfekt ins Smartphone integriert und erleichtert den Umgang mit dem Gerät. In den kommenden Jahren werden wir noch viel Freude an der Technologie haben. In diesem Jahr wird Apple Touch ID vermutlich auf das iPad ausweiten und zudem die Möglichkeiten rund um den Fingerabdrucksensor erweitern. Dritt-Anbieter-Apps werden Touch ID nutzen können.

kronos_touch_id

Wie Patently Apple berichtet hat das US Patent & Trademark Office Apples Touch ID Patentantrag zunächst einmal abgelehnt. Apple erhielt die Info bereits am 07. Mai, erst heute wurde sie publik. Der Grund für die Ablehnung liegt darin, dass ein anderen Unternehmen bereits ein Markenzeichen für Kronos Touch ID besitzt. Aufgrund der Namensgleichheit sieht das US-Patentamt eine Verwechslungsgefahr. Kronos Touch ID bezieht sich ebenso auf ein System zur Fingerabdruckerkennung und wurde 2001 eingetragen.

Apple hat jetzt 6 Monate Zeit (mittlerweile nur noch 4 Monate) um auf das Schreiben des USPTO zu antworten. Apple muss reagieren. Das Apple seinen Fingerabdrucksensor umbenennt, können wir uns allerdings nicht vorstellen. Wir sind gespannt, wie sich alle Beteiligten einigen.

3 Kommentare

  • MrUNIMOG

    Wird nicht so schwierig sein, die Marke oder zumindest die Nutzungsrechte zu erwerben. Für Apple aus der Portokasse…

    16. Jul 2014 | 0:15 Uhr | Kommentieren
    • Walli

      Mag zwar auf den ersten Blick wie Porto-Kasse aussehen. Die Firma hinter der Marke TouchID wird wohl aber genau wissen wie wichtig Apple der Markenname ist und somit den Preis hoch treiben. Außerdem hat man ja selbst etwas zu verlieren, nämlich den Namen der eigenen Produkte und genau das, muss Apple dann als „Schmerzensgeld“ zahlen.

      16. Jul 2014 | 9:09 Uhr | Kommentieren
  • Alexander

    Apple verklagt die dann, weil die ein Patent schon „vorwegerfunden“ haben. Das geht ja nun gar nicht. Apple hat ja die eingebaute „Patentvorfahrt“, wie die Nobelhobel aus Stuttgart die eingebaute Vorfahrt haben.

    16. Jul 2014 | 16:07 Uhr | Kommentieren

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