Neue iTunes AGB: elektronische Rechnungen und Bestätigung des Wohnsitzes

| 7:43 Uhr | 2 Kommentare

Der ein oder andere von euch wird es sicherlich bereits gemerkt haben. Apple hat zum Jahresstart die allgemeinen Geschäftsbedingungen des iTunes Stores geändert. Sobald ihr dieser Tage einen Download über den iTunes Store, App Store und Co. startet, werdet ihr seitens Apple aufgefordert, die neue AGB zu bestätigen.

itunes_agb_rechnungen

Auf zwei Änderungen macht Apple aufmerksam. Die Änderungen an den allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten folgendes:

  • Einverständnis zum Erhalt der Rechnungen in elektronischer Form
  • Bestätigung des Wohnsitzlandes zu Steuerzwecken

Etwas ausführlicher heißt es dann

Sie sind verpflichtet, alle Produkte, die Sie über die Stores kaufen, zu bezahlen. iTunes kann Ihr Zahlungsmittel für alle gekauften Produkte und alle zusätzlichen Beträge, die durch oder im Zusammenhang mit Ihrem Konto anfallen, belasten (einschließlich aller Steuern und etwaiger Mahngebühren). Sie sind für die fristgemäße Zahlung aller Gebühren sowie für die Angabe eines gültigen Zahlungsmittels für Zahlungszwecke verantwortlich. Für detaillierte Informationen zur Rechnungsstellung bei Einkäufen besuchen Sie bitte http://support.apple.com/kb/HT5582. Sie sind damit einverstanden sämtliche Rechnungen in einem elektronischen Format, einschließlich E-mail, zu erhalten.

Ihr Gesamtpreis beinhaltet den Preis des Produktes und die am Tage des Downloads gültige Mehrwertsteuer. Mit der Nutzung des iTunes Store für Deutschland geben Sie Deutschland als Wohnsitzland zu Steuerzwecken an.

Bereits Mitte Dezember 2014 sind wir auf die Veränderungen im App Store eingegangen. Zum damaligen Zeitpunkt kündigte Apple eine landesspezifische Mehrwertsteuer im Euro-Raum an. Zukünftig wird bei Einkäufen im iTunes Store, App Store etc. die Mehrwertsteuer des Wohnsitzlandes fällig. Darüberhinaus findet ihr in den AGB auch die Änderungen zum Thema Widerrufsrecht, welches wir vor ein paar Tagen thematisiert haben.

Kategorie: App Store

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2 Kommentare

  • Uli

    Wie sollten sich denn Nutzer Verhalten, die logischerweise im deutschen Store angemeldet sind und auch dort einkaufen,- aber im Ausland wohnen? Apple vergißt oft in auf vielen Bereichen wie eng es in Europa ist (z.B. Beim Support) und wir hier Grenzüberschreitend Leben und Arbeiten. Sollen wir jetzt Apple belügen oder evtl. Eine geringfügig andere MwSt in Kauf nehmen? Oder möchte Apple mir meine bisher gezahlt MwSt zurückerstatten, die ich die ganzen Jahre zuviel gezahlt habe weil wir z. B. auf den Kanaren keine haben? Aber ich bin für Einkäufe in deutschen Store angewiesen wegen dem Angebot und auch den Apps in deutscher Sprache. Warnung,- was tun?

    05. Jan 2015 | 9:33 Uhr | Kommentieren
  • Mike

    Man könnte iTunes eine böse Absicht damit unterstellen, aber die Angabe des Herkunftlandes erfolgt gemutmaßt unter dem Hintergrund, dass Online Händler seit neustem ihre Umsatzsteuer dorthin abführen müssen von wo aus ein Kauf getätigt wurde. Wenn dem so ist, wie ich vermute, dann hat das rein steuerliche Gründe.

    05. Jan 2015 | 10:03 Uhr | Kommentieren

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