Telekom gibt Einblicke in die Zusammenarbeit mit BND

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In regelmäßigen Abständen berichtet ein Blog der Telekom über Themen, die sich Rund um den Konzern drehen. Das Blog Team hat es sich zum Ziel gesetzt, Einblicke in das Unternehmen zu ermöglichen und sich mit Kritik und Anregungen der Leserschaft auseinanderzusetzen.

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Eines der am meist kritisierten Themen in der heutigen modernisierten Zeit, ist der Datenschutz und die Zusammenarbeit der Telekommunikationsunternehmen mit Geheimdiensten. Der aktuelle Blogpost beschäftigt sich mit diesem Thema und zeigt die Rolle und Haltung der Telekom zu dieser heiß diskutierten Angelegenheit.

Die Gesetzeslage

Die Gesetzeslage ist eindeutig und so nimmt die Telekom in dem Bericht klar zu dem Thema Stellung.

Es gibt keinerlei Kooperation der Telekom mit ausländischen Geheimdiensten. Die wäre auch verboten. Zudem haben wir trotz intensiver Untersuchungen keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass unsere Infrastruktur manipuliert worden wäre und sich Geheimdienste selbst Zugang verschafft haben könnten.

Doch werden die Kunden bei dieser Gesetzeslage nur vor Zugriffen aus dem Ausland geschützt. Telekommunikationsunternehmen sind in Deutschland zu einer Zusammenarbeit mit inländischen Geheimdiensten verpflichtet. So gibt der Blog weitere Einblicke.

Wir halten uns streng an die rechtlichen Grundlagen. Oberste Priorität haben die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses und der Schutz der Daten unserer Kunden. Die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden ergibt sich aus dem BND-Gesetz, dem G-10-Gesetz und dem Telekommunikationsgesetz (§§ 110 ff. TKG). Darin ist detailliert geregelt, was die Sicherheitsbehörden dürfen und was wir tun müssen

Überwachungsmaßnahmen

Doch wie sieht diese Zusammenarbeit aus? Beispielweise muss dem BND an einem Punkt im Inland, die vollständige Kopie der zur Überwachung angeordneten Kommunikation übergeben werden. Auch der Zutritt zu den entsprechenden Räumen muss BND-Mitarbeitern gewährt werden, damit diese ihrer Arbeit vor Ort nachgehen können.

Da es jedoch gesetzlich verboten ist, über mögliche Überwachungsmaßnahmen zu sprechen, kann der Bericht uns über diese Tätigkeit nicht aufklären. Jedoch kann in dem Blogpost ein allgemeiner Einblick, wie die Arbeit mit Sicherheitsbehörden grundsätzlich abläuft, gegeben werden.

Dafür haben wir in Deutschland vier so genannte Regionalstellen für staatliche Sonderauflagen (ReSAs) eingerichtet. Die Kollegen dort bearbeiten die Anordnungen von Gerichten und Behörden regional. Zudem müssen sie an die Inhaber von Film- und Musikrechten Auskunft zu IP-Adressen erteilen (§ 101 UrhG). Auch die Zusammenarbeit mit dem BND gehört zu ihren Aufgaben, beansprucht aber weniger als ein Prozent ihrer Arbeitszeit.“

Weitere Informationen zu diesem Thema erhaltet ihr im Blogbeitrag der Telekom.

Kategorie: Apple

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