Apple Watch in der Schweiz: Markteinführung nicht vor Ende 2015?

| 8:25 Uhr | 2 Kommentare

Die Einführung der Apple Watch in der Schweiz könnte sich noch bis zum Jahresende verzögern. Schuld daran ist das dortige Patentrecht. In der Schweiz hält eine andere Entität das Recht auf den „Apfel“: Das belegt ein Patent aus dem Jahr 1985, ausgestellt von der schweizerischen Patentbehörde. Laut Reuters hatte das Magazin Business Montres & Joaillerie dieses Patent veröffentlicht, entdeckt wurde es vom Nachrichtensender RTS.

Apple watches are displayed following an Apple event in San Francisco

Das geistige Eigentum ist auf William Longe ausgestellt. Longe ist Besitzer der Uhren-Marke „Leonard“. Sein Patent verbietet es Apple, so Reuters, das Logo eines Apfels sowie die Bezeichnung „Apfel“ in der Schweiz zu verwenden – allerdings nur in Bezug auf Uhren. Apfel-hafte Smartphones und PCs sind in der Schweiz willkommen.

Glück im Unglück für den Hersteller aus Cupertino: Das Patent läuft am 5. Dezember diesen Jahres aus. Dann darf Apple seine Apple Watch auch als solche verkaufen.

Nach der Markteinführung des Apple-Smartphones in den USA, Kanada, Australien, Frankreich, Hong Kong, China, Japan, Großbritannien und Deutschland Ende April sollte die Apple Watch in einer zweiten Phase auch in anderen Ländern wie der Schweiz verfügbar werden. – Aber es bleibt erstens ohnehin abzuwarten, wie der Hersteller mit der Produktion nachkommt und ob nicht doch arge Lieferengpässe entstehen. Zweitens besuchen so manche Schweizer das deutsche Discount-Paradies regelmäßig, da dürfte ein Abstecher in den nächst gelegenen bundesdeutschen Apple Retail-Store nicht zu abwegig sein.

Kategorie: Apple

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2 Kommentare

  • Christoph

    Hey Leute, da schreibt wieder einen Redakteur vom anderen ab. Der Beitrag ist leider juristischer Blödsinn.
    Es handelt sich allenfalls um eine Markenrecht, dass von Longe gehalten wird. Das Markenrecht hat eine Verlängerungsoptionen von zehn Jahren, die im Dezember ausläuft. Ein Patent hätte eine deutlich längere „Haltbarkeit“. bei Markenrecht konntest darüber hinaus auf das Prioritätsprinzip an. Hat Apple die Marke bereits früher gehalten, dann stünde Apple auch gegenüber Longe das Markenrecht zu. Lassen wir uns doch Von einer offiziellen Erklärung überraschen. Alles andere wäre nur Hypothese und ist von vielen anderen auch nur abgeschrieben worden.

    06. Apr 2015 | 9:14 Uhr | Kommentieren
  • Stefan

    Informiert euch zuerst richtig und schreib nicht einfach von anderen ab. Es ist kein Patentrecht sondern ein Markenschutz. Ein renommierter Schweizer Rechtsanwalt hat gestern klar gesagt das die Apple Watch ohne Probleme in der Schweiz verkauft werden kann. Und das auch vor dem 5. Dezember 2015. Es kann doch nicht so schwer sein, sich gründlich zu Informationen oder?

    06. Apr 2015 | 10:45 Uhr | Kommentieren

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